Mit Wohn-Riester und Bausparförderung Immobilienbesitzer werden

Die meisten Deutschen träumen davon, im eigenen Haus oder einer Eigentumswohnung zu leben. Für den Normalverbraucher ist es allerdings in der Regel unmöglich, dies ohne Kreditaufnahme zu finanzieren. Um einen Kredit zu erhalten, ist wiederum ein Minimum an Eigenkapital notwendig. Mit der cleveren Nutzung von staatlichen Fördermitteln lässt sich dieses Ziel erreichen.

So fördert der Staat Bausparer

Der Abschluss eines Bausparvertrags ist ein sicherer und einfacher Weg, das benötigte Eigenkapital zusammenzusparen. Der Staat fördert dieses Modell mithilfe des Wohnungsbau-Prämiengesetzes mit Zulagen von bis zu 8,8 Prozent der ersparten Summe pro Jahr. Die Einkommensobergrenze liegt dabei für Alleinstehende bei 25.600 Euro, für verheiratete Paare beim doppelten Betrag von 51.200 Euro. Wenn Sie als Single eine Summe von 512 Euro pro Jahr sparen, legt der Staat 45,06 Euro drauf. Verheiratete mit einer Sparleistung von 1.024 Euro erhalten 90,11 Euro. Dies geschieht aber nicht automatisch, sondern nur auf Antrag bei den zuständigen Stellen.

Nutzen Sie die Arbeitnehmer-Sparzulage

Auch untere Einkommensklassen können von Fördermitteln durch den Bund profitieren. Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist ein Zuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers. Entweder wird in diesem Fall der Betrag ganz oder zum Teil vom Arbeitgeber übernommen oder der Arbeitnehmer lässt einen Anteil seines Lohns umwandeln. Für die Sparzulage gelten ebenfalls Einkommensobergrenzen. Die Höhe richtet sich nach der Form der Kapitalanlage. Wird beispielsweise in einen Aktienfonds eingezahlt, erhalten Alleinstehende 20 Prozent der Summe der vermögenswirksamen Leistungen oder maximal 400 Euro. Bei der Anlage in einem Bausparvertrag sind es neun Prozent oder höchstens 470 Euro. Beide Beträge verdoppeln sich jeweils für Verheiratete. Die Beantragung erfolgt über die Einkommensteuererklärung.

Wohn-Riester statt Riester-Rente

Beim Wohn-Riester können Sie die als Riester-Rente bekannte Altersvorsorge zur Bausparförderung umwandeln. Diese Möglichkeit basiert auf dem Gedanken, dass auch Wohneigentum vor Altersarmut schützt. Entweder können Senioren später mietfrei wohnen oder das erworbene Immobilienvermögen als weitere Absicherung neben der Rente für ihre Altersvorsorge einsetzen. Mit der entsprechenden Regelung zur Eigenheim-Rente erlaubt der Gesetzgeber, das angesparte Kapital aus einemRiester-Rentenvertrag für den Kauf von selbst genutztem Wohneigentum zu verwenden. Die Basiszulage von 154 Euro jährlich gilt sowohl für Darlehensverträge als auch für Kombi-Bausparverträge. Besonders interessant ist dieses Modell für Familien, denn hier fördert der Staat auch mit Zulagen für die Kinder, und zwar mit 185 bzw. 300 Euro, je nachdem ob sie vor oder nach 2008 geboren wurden.