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Leistungsverweigerungen der Privat Haftpflichtversicherung

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Nicht gedeckte Schäden durch Haftpflichtversicherung

HaftpflichtversicherungDie Private Haftpflichtversicherung deckt nicht alle Schäden, auch nicht als besondere Zusatzleistungen zum Standard-Leistungskatalog. An erster Stelle stehen Kinder unter dem 7. Lebensjahr. In diesem Fall besteht grundsätzlich keine Schadensersatzpflicht. Wenn Schäden durch Dritte verusacht worden sind, dann steht Ihre Haftpflichversicherung nicht für das Versehen einer anderen Person gerade. Ebenso bei Zerstörungen oder Verletzungen aus vorsätzlicher oder mutwilliger Motivationen heraus.


Weiterführende Informationen zur Privat Haftpflichtversicherung - Überblick

Privathaftpflichtversicherung Die Schadensabdeckung Haftpflichtversicherung
Privathaftpflichtversicherung Die Sonderleistungen der Haftpflichtversicherung
Privathaftpflichtversicherung Ausgeschlossene Leistungen der Haftpflichtversicherung
Privathaftpflichtversicherung Mitversicherte Personen Haftpflichtversicherung
Privathaftpflichtversicherung Haustiere und Haftpflichtversicherung
Privathaftpflichtversicherung Die Mindest-Versicherungssumme Haftpflichtversicherung
Privathaftpflichtversicherung Die richtige Wahl der Haftpflichtversicherung

Berichte und News zu Versicherungen zum Nachlesen

Aktuelle Berichte und Neuigkeiten zum Thema Versicherungen im Blog Versicherungs-News


Leistungsausfall und nicht gedeckte Schäden der Haftpflichtversicherungen

Nicht alle verursachten Sach- und Personenschäden werden von der Privathaftpflicht bezahlt.
Darunter gelten unter Anderem folgende Fälle:

- Absichtlich oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Schäden an Leih- oder Mietsachen (Ausnahme ist Mietwohnung oder das gemietete Haus)
- Verusachte Schäden ohne eigener Schuld
- Schäden durch kriminelle Handlungen
- Schäden an Gegenständen einer mitversicherten Person, oder deren Verletzung.
- Herbeigeführte Schäden durch Benutzung eines Kraftfahrzeuges
- Schäden durch Rennveranstaltungen (z.B. Autorennen, Motorradrennen)
- Schäden durch aktive Teilnahme an Kampfsportarten (z.B. Boxen)
- Schäden bei außergewöhnlichen, über das normale Risiko-Maß hinausgehende Tätigkeiten
- Schäden bei Ausübung von Beruf oder Tätigkeiten in Vereinen.
- Schäden an eigenen Gegenständen.


Als Besonderheit gelten Schäden, die durch Kinder unter einem Alter von 7 Jahren verusacht worden sind. Diese Schäden verpflichten nicht zu einem Schadensersatz, weder durch Eltern, noch durch die Haftpflichtversicherung.
Die Haftpflichtversicherer prüfen bei jedem Schaden jegliche Ansprüche auf seine Berechtigung. Es muss ein Verschulden vorliegen. Der Gesetzgeber stuft Kinder unter 7 Jahren als nicht schuldfähig ein und Sie als Eltern sind bei Schäden durch Ihr Kind unter dieser Altersgrenze, ohne die Aufsichtspflicht verletzt zu haben, nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Jedoch gibt es inzwischen Versicherungsgesellschaften, die sogar Schadenskosten in solchen Fällen abdecken.


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Die unterschiedlichen Beiträge der Haftpflichtversicherer, sowie die verschiedenen Leistungen und Schadensabdeckung einer Privathaftpflicht können Sie einfach und bequem mit unserem Online Vergleich der privaten Haftpflichtversicherungen einsehen. Günstige Privathaftpflicht und dabei mit vergleichbaren Versicherungsleistungen bares Geld sparen. Ihre individuelle Kostenberechnung der Versicherungsbeiträge und der Vergleich sind völlig unverbindlich und kostenfrei.



Informationen zur Privathaftpflicht


Wer anderen Schaden zufügt

Auch ein leichtes Versehen wie z.B. ein Vorfahrtsfehler beim Fahrradfahren oder eine unachtsam weggeworfene Zigarette kann Folgeschäden in Millionenhöhe verursachen. Insbesondere, wenn Personen zu Schaden kommen, können die Schadensersatzforderungen den finanziellen Ruin des Verursachers bedeuten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht. Die private Haftpflichtversicherung ist ein Muss für jedermann.

Privathaftpflicht Vergleich
Tarifauswahl
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Der Singletarif ist nur möglich, wenn Sie ledig sind und keinen Lebenspartner mitversichern wollen.
Tarifgruppe
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Sind Sie verbeamtet oder im öffentlichen Dienst beschäftigt, oder haben Sie die Berechtigung, Versicherungen nach dem Tarif für öffentlichen Dienst abzuschließen, wählen Sie bitte die Tarifgruppe "öffentlicher Dienst".
Alter (volle Jahre)
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Für bestimmte Altersgruppen gibt es bei verschiedenen Versicherern Beitragsnachlässe.
Ausfalldeckung
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Wir empfehlen Ihnen, die sogenannte Forderungsausfalldeckung in Ihren Versicherungsschutz aufzunehmen. Ihr Versicherer erstattet dann auch für Schäden, die Ihnen durch fremde Personen zugefügt werden, die selbst über keine Privathaftpflichtversicherung verfügen und finanziell nicht in der Lage sind, Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen. Die meisten Versicherer legen für die Erstattung eine Mindestschadenshöhe fest (siehe Leistungsvergleich).
Deliktunfähige Kinder unter 7 Jahre
Hilfe
Eltern haften nicht für unter 7jährige Kinder (bei Verkehr nicht bis unter 10 Jahre), wenn sie Ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Diese Schäden können Sie hier versichern.
Hund mitversichern?
(kein Kampfhund!)

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Folgende Rassen sowie deren Kreuzungen können nicht versichert werden: Bandog, Bordeaux-Dogge, Bulldog, Bullterrier (auch Staffordshire Bullterrier), Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Mastiff (auch Bullmastiff), Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Owtscharka (alle Unterrassen), Pitbullterrier (auch American Pitbullterrier), Rhodesian Ridgeback, Staffordshire Terrier (auch American Staffordshire Terrier bzw. American Stafford Terrier) und Tosa Ino
Rabattrelevante Angaben
Selbstbeteiligung
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Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung auswählen, reduziert sich der zu zahlende Jahresbeitrag. Die angezeigte Selbstbeteiligung gibt Ihnen Auskunft darüber, mit welchem Geldbetrag Sie sich an jedem Schadenfall selbst beteiligen.
Laufzeit
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Laufzeiten von mehr als einem Jahr führen bei vielen Anbietern zu Beitragsnachlässen zwischen 5% und 10%.
Bestand in den letzten 5 Jahren eine Vorversicherung?
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Bei einigen Versicherungen gibt es bis zu 30% Rabatt, wenn Sie einen Vertrag hatten, der schadenfrei lief.
Schäden in den letzten 5 Jahren
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Teilen Sie mit, ob und wieviele Schäden Sie innerhalb der letzten 5 Jahre verursacht haben. Waren Sie in dieser Zeit schadensfrei, erhalten Sie bei einigen Versicherern einen Beitragsnachlass.

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