Die neuen Regelungen zu den Beitragssätzen der gesetzlichen Krankenversicherung stellt Arbeitgeber auf die sichere Seite, zwingt die Krankenkassen zum Überbringen der schlechten Nachricht und die Arbeitnehmer dürfen sich auf Beitragserhöhungen mit nach oben offener Skala gefasst machen. Spitzenverdiener dagegen sind fein raus.

Krankenkassenreform zum Wohle der Unternehmen

Gesundheits System
Kostenfrage: Stabilität für Arbeitgeber

Die Bundesregierung hat die Krankenkassenreform offensichtlich im Sinne der Arbeitgeber gestaltet. Während Arbeitnehmer künftig mit spürbar steigenden Krankenkassenbeiträgen zu kämpfen haben, werden die Krankenkassen zu unpopulären Entscheidungen gezwungen und die Arbeitgeber auf eine „sichere Kalkulationsbasis“ gestellt.

Am Mittwoch verabschiedete das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf für die neuen Regelungen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Erklärtes Ziel sei die „Stabilisierung der Lohnnebenkosten“. Ein wohlwollend klingender Begriff, der jedoch ausschließlich für die Unternehmen von Bedeutung ist. Der Versuch, die Reform auch als einen Vorteil der Arbeitnehmer zu verkaufen, scheitert spätestens wenn der Blick über den Lohnzettel hinaus wandert.

Ab dem 01. Januar 2015 wird demnach der Beitragssatz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber halbiert, zu jeweils 7,3 Prozent. Damit sinkt der derzeitige Beitragssatz sogar von 15,5% auf 14,6% ab. Nun kommt der Haken: Der Anteil der Arbeitgeber bleibt fixiert und auf die gesetzlich Versicherten kommen Verteuerungen in Form von Zusatzbeiträgen mit einem offenen Ende nach oben zu.

Einen schönen Klang erzeugt auch die Abschaffung der Zusatzpauschale in Höhe von 0,9 Prozent. In Wirklichkeit wird den Krankenkassen dadurch Geld im Umfang von rund 11 Milliarden Euro entzogen. Der Startschuss für die Erhebung von Zusatzbeiträgen von den Pflichtversicherten.

Mit der „General-Überholung“ der Zusatzbeiträge verschwindet auch die pauschale Höhe. Künftig können die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag „nach billigem Ermessen“ verlangen, das in Abhängigkeit zur Einkommenshöhe steht. Arbeitgeber stehen auf der sicheren Seite, deren Beitragssatz-Anteil bleibt bei 7,3 Prozent.

Besonders betroffen sind Arbeitnehmer in der mittleren Einkommensgruppe

Am stärksten betroffen ist wiederum die Gruppe, bei der es auch am meisten zu holen gibt. Das breite Mittelfeld der Arbeitnehmer in den durchschnittlichen bis etwas gehobenen Einkommensklassen. Der Zusatzbeitrag ist an das Bruttoeinkommen gekoppelt. Geringverdiener werden demnach entsprechend geringe Zusatzbeiträge abzuführen haben. Die Spitzenverdiener haben die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel bereits verlassen und tummeln sich in der Privatkrankenversicherung.


Tarifomat24.de

970x250