Der Gesetzgeber hat im vergangenen Jahr mit der neuen Gebührenordnung für Anwälte und Gerichte die Weichen für steigende Beiträge bei der privaten Rechtsschutzversicherung gestellt. ARAG und Roland Rechtsschutz kündigten die Kostenanhebungen bereits für den Oktober 2014 an.

Steigende Beiträge Rechtsschutz als logische Konsequenz der Gebührenordnung

Rechtsschutz
Rechtsschutz wird teurer, aber nicht entbehrlicher

Steigende Beiträge für private Rechtsschutzversicherungen waren nach der Erhöhung der Gebühren für Gerichte und Anwälte abzusehen.

Eine logische Konsequenz. Wenn die Kosten auf breiter Ebene ansteigen, wird der „Zahlmeister“ für die teils exorbitant hohen Gerichtskosten nicht lange warten, um die gestiegenen Ausgaben mit der Anhebung der Prämien wieder auszugleichen.

Den Einstand für höhere Beiträge bei der privaten Rechtsschutzversicherung werden voraussichtlich im Oktober 2014 von ARAG und Roland erbracht. Beide Unternehmen kündigten lt. Versicherungsmagazin eine Beitragserhöhung an.

ARAG und Roland begründen ihren Schritt der Beitragsanhebungen mit der neuen Gebührenordnung durch das im vergangenen Jahr beschlossene „Kostenrechtsmodernisierungsgesetz“. ARAG wird lt. dem Magazin eine pauschale Anhebung von 7,5 Prozent bei den Beiträgen für die Rechtsschutzversicherungen vornehmen. Roland beschränkt sich mit der Kostenanhebung dagegen auf die Rechtsschutz-Tarife mit einer Eigenbeteiligung.

Weitere Unternehmen werden so gut wie sicher nachziehen und die Beiträge für private Rechtsschutzversicherung ebenfalls anpassen. Eine klare Aussage fehlt derzeit noch. Auf Anfrage des Magazins wollten die Versicherer R+V, HUK-Coburg, D.A.S. und Allianz keine verbindlichen Angaben machen. Bei Deurag soll noch im Juli eine Entscheidung über ggfs. steigende Rechtsschutzbeiträge gefällt werden.

Rechtsschutzversicherung zwar teurer aber nicht entbehrlich

Höhere Beiträge für den Rechtsschutz mögen die höheren Gebühren durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz von 2013 ggfs. etwas „überkompensieren“, aber nach wie vor bleibt der Rechtsstreit für den Verbraucher ein finanzielles Minenfeld, aus dem ein heiles Herauskommen nur selten gelingt.

Vergleich Rechtsschutzversicherungen

Der Rechtsstreit kann in die Substanz gehen

Ob Rechtsstreit im privaten Bereich, im Beruf oder speziell Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter, Gerichts- und Anwaltskosten sind mit der neuen Gebührenordnung noch teurer geworden. Die Rechtsschutzversicherung mag dadurch ihre wichtige Funktion noch mehr gefestigt haben. Einen ausgewachsenen Rechtsstreit vor Gericht, samt Anwälte, Gutachter und eine Reihe Zeugen, können nur sehr wenige Privatpersonen finanziell durchstehen.

Das gilt auch für den Verbraucher, der sich zu unrecht behandelt fühlt und sein Recht durchsetzen möchte. Ein solcher Weg erfordert entweder einen langen Atem samt gefüllter Haushaltskasse, oder eben eine private Rechtsschutzversicherung.

ARAG Rechtsschutz

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