Die Deckungssumme der Privat Haftpflichtversicherung
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Begrenzungen des Leistungsumfangs Privathaftpflichtversicherung
Durch Sie verursachte Schäden an Personen, Sachgegenständen und das Vermögen des Geschädigten können sehr schnell in die Millionenbeträge gehen. Relativ schnell abzuschätzen sind die augenblicklich ersichtlichen Schäden, deren Wert ggf. ein Gutachter bestimmen muss. Folgeschäden jedoch, vor allem bei Personenschäden, können Sie ein Leben lang verfolgen. Die Schadensersatzansprüche verjähren nicht. Haben Sie den Pflegefall des Geschädigten verursacht, dann stehen Sie ohne Begrenzung dafür gerade, mit allem was Sie finanziell hergeben können. Deshalb sollte die Deckungssumme der Privathaftpflichtversicherung keinesfalls zu niedrig angesetzt werden. Eine Versicherungssumme von 10 Millionen Euro hört sich nur auf den ersten Blick für "zu üppig" an, kann aber im entsprechenden Versicherungsfall Ihre finanzielle Rettung darstellen.
Weiterführende Informationen zur Privat Haftpflichtversicherung - Überblick
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Die Versicherungssumme der Privathaftpflichtversicherung
Begrenzungen der Schadenshöhe oder Ansprüche auf Kostenerstattung gibt es nicht. Das bedeutet im Klartext, dass Sie im Falle eines schuldhaft verursachten Schadens an Personen oder Gegenständen unbegrenzt haftbar sind, mit Ihrem gesamten Vermögen, jetzt und für die Zukunft.
Vor allem Schäden an Personen können die Kosten in astronomische Höhen treiben, insbesondere wenn verlängerte Behandlungen in der Reha nötig sind, oder gar Behinderungen die Folgen sind, dadurch wären Sie zu einer Rentenzahlung verpflichtet, ein Leben lang. Auch Schäden durch Brandursachen, entweder durch Sie oder durch Ihre Kinder verursacht, treiben die Kosten nicht selten in Millionenhöhe.
Deshalb sollte der vereinbarte Versicherungsschutz nicht unter 3 Mio. Euro, besser 5 Mio. Euro liegen.
Einige Versicherungen bieten schon Deckungssummen bis 10 Mio. Euro an.
Einige wenige Haftpflichtversicherer decken verursachte Schäden sogar ohne Begrenzung.
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