Veröffentlichung der Aktien- und Wertpapierkurse
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Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht zu Fondsgesellschaften
Fondsgesellschaften verwalten somit das Vermögen der Anleger, allerdings unabhängig vom Gesellschaftsvermögen. Das Anleger-Vermögen ist durch die Vorschriften der Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht geschützt und wird als Sondervermögen von der Investmentgesellschaft gehandhabt. Sie sind verpflichtet Aktien- und Wertpapierkurse zu veröffentlichen und somit dem Anleger problemlose Einsicht zu gewähren. Investmentgesellschaften benötigen eine gültige Genehmigung und Zulassung für den Handel an Börsen und Aktienmarkt.
Weiterführende Informationen zum Investmentfonds - Überblick
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