Förderung des Eigenheimes – Der Bausparvertrag – Infos

Der Bausparer – Das Prinzip des Bausparvertrages

Seit dem 01.01.2006 wird keine Eigenheimzulage mehr bewilligt, diese staatliche Unterstützung wurde zum genannten Zeitpunkt abgeschafft. Dennoch gibt es im Rahmen eines Bausparvertrags weiterhin Förderungen, selbst dann wenn der Bausparvertrag nicht für eine Baumaßnahme verwendet werden soll. Der Bausparer kann sein Sparziel erweitern und attraktiver gestalten, wenn der Arbeitgeber mit einer vermögenswirksamen Leistung (VWL) die Bausparfinanzierung durch die Arbeitnehmersparzulage bezuschusst. Weiterhin erhält der Bausparer die staatliche Wohnungsbauprämie, vorausgesetzt die monatlichen Sparbeiträge liegen bei mindestens 50,- Euro pro Monat.

Weiterführende Informationen zu Kreditkarten - Überblick

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