Informationen zur Gesetzlichen Krankenversicherung - Krankenkassen
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Gesundheitliche Mindestversorgung der Krankenkassen
Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung, die ausschliessen möchte, dass bei Krankheit, Unfall oder Genesung niemand ohne medizinische Versorgung auskommen muss. Die GKV ist ein sehr wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Zur Zeit sind in Deutschland ca. 90 Prozent der Versicherten bei einer gesetzlichen Krankenkasse gemeldet. Jeder Arbeitnehmer, der ein geringeres Einkommen als 48.600,-Euro pro Jahr (Stand 2009) vorzuweisen hat, ist zur gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet. Arbeitnehmer mit einem höheren Einkommen als die Versicherungspflichtgrenze können weiterhin als freiwillig versichertes Mitglied einer Krankenkasse bleiben. Selbständige können auch in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein, wenn sie nachweislich die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigen.
Weiterführende Informationen zu den gesetzlichen Krankenkassen - Überblick
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Beiträge zu den gesetzlichen Krankenkassen
Die Unterschiede zur Privatkrankenversicherung
Die Auswahl der optimalen Krankenkasse
Berichte und News zu Versicherungen zum Nachlesen
Aktuelle Berichte und Neuigkeiten zum Thema Versicherungen im Blog 
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
Die grundlegenden Leistungen der GKV sind gesetzlich festgelegt und im Fünften Sozialgesetzbuch festgehalten.
- Vorbeugende Maßnahmen
- Früherkennung von Krankheiten
- Krankheitsbehandlungen
- Leistungen für Genesung und Rehabilitation
Die vorbeugenden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sollen das Entstehen oder Verschlimmerungen von Krankheiten vermeiden. Darunter fallen u.A. auch Verhütung von Zahnerkrankungen. Die GKV leistet auch bei Schwangerschaftsabbruch, Empfängnis- verhütung, sowie bei Sterilisation.
Die Früherkennung schliesst Versicherungsleistungen für die medizinische Untersuchungen des Gesundheitszustandes ein. Nicht nur bei älteren Personen, ab einem bestimmten Alter, auch Gesundheitsuntersuchungen an Kinder werden von der GKV bezahlt.
Die gesetzliche Krankenversicherung leistet bei vielfältigen Maßnahmen zur Behandlung von Krankheiten am Patienten oder dessen Genesung.
- Ärztliche Behandlung
- Krankenpflege stationär oder häuslich
- Zahnbehandlung
- Kieferorthopädische Behandlung
- Psychotherapie
- Rehabilitation
- Krankengeld
- Haushaltshilfe
- Fahrkosten-Erstattung
Die Beiträge zu den gesetzlichen Krankenversicherungen
Die Beiträge zur GKV sind nicht mehr abhängig vom Einkommen des nichtselbstständigen Arbeitnehmers. Die Beitragssätze sind bei den verschiedenen Krankenkassen identisch.
Diese Versicherungsbeiträge werden jedoch zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt. Bis zum 31.Juni 2005 galt die Regelung, dass der Beitragssatz jeweils zur Hälfte des Prozentsatzes bezahlt werden muss. Danach wurde die Kostenverteilung zugunsten des Arbeitgebers neu geregelt. Die gesetzlichen Krankenkassen musste Ihre Beitragssätze um 0,9% senken, dafür hat der Arbeitnehmer um einen 0,9% höheren Anteil zu leisten als der Arbeitgeber.
Die Höchstgrenze zum Krankenkassenbeitrag ist die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Dies bedeutet, dass der gesetzlich Versicherte auch dann keine höheren Beiräge zu leisten hat, wenn sein Einkommen diese Grenze überschreitet. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt einheitlich bei einem Einkommen von 44.100,- Euro Brutto pro Jahr (Stand 2009).
Zu den monatlichen Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung kommen noch Zuzahlungen und Eigenleistungen. Für Zuzahlungen sind zwischen 5,- Euro und 10,- Euro zu leisten, doch niemals mehr als die eigentlichen Kosten. Für höchstens 28 Tage sind pro Tag stationärer Behandlung jeweils 10,- Euro zu bezahlen. Medikamente, bzw. andere Heilmittel müssen die Kosten durch eine Eigenleistung von 10 % bezuschusst werden. Darüber hinaus sind noch pro Verordnung noch einmal 10,- Euro zu bezahlen. Für jede ärztliche Behandlung, ob Allgemeinmedizin oder Zahnarzt, ist pro Quartal eine Eigenleistung mit der sogenannten Praxisgebühr in Höhe von 10,- Euro fällig.
Die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung steigt trotz Gegenmaßnahmen zur Stabilisierung, Verminderungen der Leistungen und Erhöhung der Eigenleistungen. Bis Ende 2008 waren die Beitragssätze bei den unterschiedlichen Krankenkassen sehr verschieden, sie reichten zwischen 12 und 16%. Ab dem Jahre 2009 wurden die Beitragssätze vereinheitlicht. Dies bedeutete für einen großen Teil der Versicherten eine deutliche Mehrbelastung und für die schon bisher hohen Beitragszahlungen eine geringfügige Entlastung.
Die Unterschiede der GKV zur Privatkrankenversicherung
Die Unterschiede zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und er PKV sind teilweise erheblich. Schon die Beitragsbemessung der Privat Krankenversicherung richtet sich nicht prozentual zur Einkommenshöhe wie ehemals bei der GKV, sondern auch die Versicherungsleistungen der freiwilligen, bzw. privaten Krankenversicherung sind deutlich höher und umfangreicher.
Die gesetzliche Krankenversicherung hat jedoch den Vorteil, dass im Rahmen einer Familien- versicherung alle Mitglieder der Familie, auch ohne ein eigenes Einkommen, beitragsfrei mitversichert sind. Die Ausnahme bilden Familien mit Beamten oder deren Kinder. Bei der PKV muss jedes Familienmitglied eine eigene Krankenversicherung abschliessen.
Kosten für Behandlung, Diagnosen, Heilmaßnahmen, etc., werden von den gesetzlichen Krankenkassen direkt erstattet. Als gesetzlich Versicherter sind bis auf die Zuschüsse und Eigenleistungen keine Rechnungen zu begleichen. Bei der Privaten Krankenversicherung gilt das Kostenerstattungsprinzip. Sie bezahlen quasi die Kosten im Voraus und bekommen den Betrag von Ihrer Versicherung erstattet.
Einige Behandlungen oder Hilfsmittel werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gewährt, oder nur mit erheblichen Zuzahlungen. Darunter fallen z.B. Zahnersatz oder optische Hilfsmittel wie Brillen und Kontaktlinsen.
Die Leistungen der GKV sind gesetzlich geregelt. Das kann eine einseitige Leistungsänderung bedeuten, die ohne Weiteres durchgeführt wird. Es ist absehbar, dass die Leistungen zukünftig noch mehr reduziert, bzw. die Eigenleistungen erhöht werden. Die Mitgliedschaft in einer PKV ist nach einem privatrechtlichen Versicherungsvertrag abgeschlossen. Hier kann eine einseitige Leistungs- und somit Vertragsänderung nicht so einfach durchgesetzt werden.
Der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse war bisher relativ einfach und unkompliziert. Zum Beispiel nach Tariferhöhungen konnte die GKV sehr schnell, innerhalb der Kündigungsfrist von zwei Monaten, gewechselt werden. In der PKV kann die Kündigung und der Wechsel zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen. Zu beachten ist vor allem das momentane Alter und der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Versicherungswechsels, da zu den Beiträgen zur PKV ggf. Risikozuschläge angerechnet werden können. Auch mit dem Verlust von Altersrückstellungen wäre zu rechnen.
Die optimale gesetzliche Krankenkasse durch Leistungsvergleiche
Obwohl die Zahl der unterschiedlichen Krankenkassen in den letzten Jahren erheblich gesunken ist, steht dennoch eine grosse Auswahlmöglichkeit von unterschiedlichen Versicherungsleistungen und Zuzahlungen zur Verfügung. Lassen Sie sich mit nur wenigen Angaben berechnen, welche Krankenkasse für Ihre Verhältnisse die geeignete mit optimalen Leisungen ist. Vielleicht erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung. Mit einer PKV haben Sie die Möglichkeit nicht nur an Beiträgen zu sparen, sondern können auch zusätzlich die Vorzüge eines Privat-Patienten erster Klasse geniessen. Mit einer freiwilligen Krankenzusatzversicherung können Sie die Leistungen einer vorhandenen GKV je nach Tarifwahl bis auf das Niveau einer PKV anheben.
Die Beratung von erfahrenen Marktkennern und Insidern, die die Tarife und Leistungen der Versicherer sehr genau überblicken, ist unerlässlich. Lassen Sie sich von sehr kompetenten Beratern den Weg zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung zeigen.
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