Informationen zur Gesetzlichen Krankenversicherung – Krankenkassen

Gesundheitliche Mindestversorgung der Krankenkassen
Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung für jeden Arbeitnehmer, sowie auch für Selbstständige, sofern keine Privatkrankenversicherung abgeschlossen wurde. Die Pflicht zum Versicherungsbeitritt ist darin begründet, dass bei Krankheit, Unfall oder Genesung Niemand ohne medizinische Versorgung auskommen muss. Die GKV ist ein sehr wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Zur Zeit sind in Deutschland ca. 90 Prozent der Versicherten bei einer gesetzlichen Krankenkasse gemeldet. Jeder Arbeitnehmer, der ein geringeres Einkommen als die sog. Versicherungspflichtgrenze aufweist (Infos), ist in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Arbeitnehmer mit einem höheren Einkommen als die Versicherungspflichtgrenze können weiterhin als freiwillig versichertes Mitglied einer Krankenkasse verbleiben. Selbständige können auch in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein, wenn sie nachweislich die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigen.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen

Die grundlegenden Leistungen der GKV sind gesetzlich festgelegt und im Fünften Sozialgesetzbuch festgehalten.


– Vorbeugende Maßnahmen
– Früherkennung von Krankheiten
– Krankheitsbehandlungen
– Leistungen fur Genesung und Rehabilitation

Die vorbeugenden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sollen das Entstehen oder Verschlimmerungen von Krankheiten vermeiden. Darunter fallen u.A. auch Verhütung von Zahnerkrankungen. Die GKV leistet auch bei Schwangerschaftsabbruch, Empfängnis- verhütung, sowie bei Sterilisation.
Die Früherkennung schließt Versicherungsleistungen für die medizinische Untersuchungen des Gesundheitszustandes ein. Nicht nur bei älteren Personen, ab einem bestimmten Alter, auch Gesundheitsuntersuchungen an Kinder werden von der GKV bezahlt.

Die gesetzliche Krankenversicherung leistet bei vielfältigen Maßnahmen zur Behandlung von Krankheiten am Patienten oder dessen Genesung.


– Ärztliche Behandlung
– Krankenpflege stationär oder häuslich
– Zahnbehandlung
– Kieferorthopädische Behandlung
– Psychotherapie
– Rehabilitation
– Krankengeld
– Haushaltshilfe
– Fahrkosten-Erstattung

Die Beiträge zu den gesetzlichen Krankenversicherungen

Die Beiträge zur GKV sind nicht mehr abhängig vom Einkommen des nicht-selbstständigen Arbeitnehmers. Die Beitragssätze sind bei den verschiedenen Krankenkassen identisch.
Diese Versicherungsbeiträge werden jedoch zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt. Bis zum 31.Juni 2005 galt die Regelung, dass der Beitragssatz jeweils zur Hälfte des Prozentsatzes bezahlt werden muss. Danach wurde die Kostenverteilung zugunsten des Arbeitgebers neu geregelt. Die gesetzlichen Krankenkassen musste Ihre Beitragssätze um 0,9% senken, dafür hat der Arbeitnehmer um einen 0,9% höheren Anteil zu leisten als der Arbeitgeber.

Die Höchstgrenze zum Krankenkassenbeitrag ist die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Dies bedeutet, dass der gesetzlich Versicherte auch dann keine höheren Beiträge zu leisten hat, wenn sein Einkommen diese Grenze überschreitet. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt einheitlich bei einem Einkommen von 44.100,- Euro Brutto pro Jahr (Stand 2009).

Zu den monatlichen Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung kommen noch Zuzahlungen und Eigenleistungen. Fur Zuzahlungen sind zwischen 5,- Euro und 10,- Euro zu leisten, doch niemals mehr als die eigentlichen Kosten. Fur höchstens 28 Tage sind pro Tag stationärer Behandlung jeweils 10,- Euro zu bezahlen. Medikamente, bzw. andere Heilmittel müssen die Kosten durch eine Eigenleistung von 10 % bezuschusst werden.

Die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung steigt trotz Gegenmaßnahmen zur Stabilisierung, Verminderungen der Leistungen und Erhöhung der Eigenleistungen. Bis Ende 2008 waren die Beitragssätze bei den unterschiedlichen Krankenkassen sehr verschieden, sie reichten zwischen 12 und 16%. Ab dem Jahre 2009 wurden die Beitragssätze vereinheitlicht. Dies bedeutete fur einen großen Teil der Versicherten eine deutliche Mehrbelastung und für die schon bisher hohen Beitragszahlungen eine geringfügige Entlastung.

Die Unterschiede der GKV zur Privatkrankenversicherung

Die Unterschiede zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und er PKV sind teilweise erheblich. Schon die Beitragsbemessung der Privat Krankenversicherung richtet sich nicht prozentual zur Einkommenshöhe wie ehemals bei der GKV, sondern auch die Versicherungsleistungen der freiwilligen, bzw. privaten Krankenversicherung sind deutlich höher und umfangreicher.

Die gesetzliche Krankenversicherung hat jedoch den Vorteil, dass im Rahmen einer Familienversicherung alle Mitglieder der Familie, auch ohne ein eigenes Einkommen, beitragsfrei mitversichert sind. Die Ausnahme bilden Familien mit Beamten oder deren Kinder. Bei der PKV muss jedes Familienmitglied eine eigene Krankenversicherung abschließen.

Kosten fur Behandlung, Diagnosen, Heilmaßnahmen, etc., werden von den gesetzlichen Krankenkassen direkt erstattet. Als gesetzlich Versicherter sind bis auf die Zuschüsse und Eigenleistungen keine Rechnungen zu begleichen. Bei der Privaten Krankenversicherung gilt das Kostenerstattungsprinzip. Sie bezahlen quasi die Kosten im Voraus und bekommen den Betrag von Ihrer Versicherung erstattet.

Einige Behandlungen oder Hilfsmittel werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gewährt, oder nur mit erheblichen Zuzahlungen. Darunter fallen z.B. Zahnersatz oder optische Hilfsmittel wie Brillen und Kontaktlinsen.

Die Leistungen der GKV sind gesetzlich geregelt. Das kann eine einseitige Leistungsänderung bedeuten, die ohne Weiteres durchgeführt wird. Es ist absehbar, dass die Leistungen zukünftig noch mehr reduziert, bzw. die Eigenleistungen erhöht werden. Die Mitgliedschaft in einer PKV ist nach einem privatrechtlichen Versicherungsvertrag abgeschlossen. Hier kann eine einseitige Leistungs- und somit Vertragsänderung nicht so einfach durchgesetzt werden.

Der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse war bisher relativ einfach und unkompliziert. Zum Beispiel nach Tariferhöhungen konnte die GKV sehr schnell, innerhalb der Kündigungsfrist von zwei Monaten, gewechselt werden. In der PKV kann die Kündigung und der Wechsel zu erheblichen finanziellen Nachteilen fuhren. Zu beachten ist vor allem das momentane Alter und der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Versicherungswechsels, da zu den Beiträgen zur PKV ggf. Risikozuschläge angerechnet werden können. Auch mit dem Verlust von Altersruckstellungen wäre zu rechnen.

Die optimale gesetzliche Krankenkasse durch Leistungsvergleiche

Obwohl die Zahl der unterschiedlichen Krankenkassen in den letzten Jahren erheblich gesunken ist, steht dennoch eine große Auswahl unterschiedlicher Versicherungsleistungen und Ruckerstattungen zur Verfugung. Berechnen Sie in nur wenigen Schritten, welche Krankenkasse für Ihren persönlichen Bedarf die geeigneten Tarife mit optimalen Leistungen bieten kann. Vielleicht erfüllen Sie bereits die Voraussetzungen für eine Privatkrankenversicherung. Mit einer PKV haben Sie die Möglichkeit nicht nur an Beiträgen zu sparen, sondern können auch zusätzlich die Vorzuge eines Privatpatienten erster Klasse genießen. Mit einer freiwilligen Krankenzusatzversicherung lassen sich die Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen bis auf das Niveau einer PKV anheben.

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