Bedarf und Leistungen der Reiseversicherung – Infos

Die Reiseversicherung gehört in jedes Reisegepäck
Der Urlaub und die Erholungsreise wird in der Regel schon sehr früh gebucht. Allerdings ist der Zeitraum über Monate hinweg nicht zu überblicken. Unvorhergesehenes kann den Reiseantritt schnell ein jähes Ende bereiten. Plötzliche Krankheit oder ein Unfall kann den Erholungsurlaub förmlich platzen lassen. Eine vorher abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung kann für die vermeintlichen Stornokosten aufkommen, die nicht selten sehr teuer sein können, je nach Reiseumfang und -kosten. Die Reiseversicherung bietet auch Sicherheit während Ihres Urlaubsaufenthalt. Leistungen für Ihr wertvolles Reisegepäck, die Haftpflicht für Mietwägen sowie die Kostenerstattung für ärztliche Behandlungen im Urlaubsland sind nur einige Bestandteile des Leistungskatalogs einer Reiseversicherung.

Die Reiseversicherung für Ihr Reisegepäck

Durch die Reisegepäckversicherung werden entstandene Schäden durch Beschädigung oder Verlust von Reisegepäck ersetzt. Auch die Kosten für die Zerstörung des Gepäcks werden erstattet. Eine Reisegepäckversicherung kann für die reisende Person und für die Begleitung wie Lebenspartner und im gleichen Haushalt lebende Familienangehörige abgeschlossen werden. Die Versicherungsleistungen umfassen sämtliche Gegenstände, die für die reisende Person benötigt werden. Darunter fallen auch wertvolle Gegenstände wie Fotoapparate und Schmuck. Wertgegenstände werden allerdings vom Versicherer gesondert behandelt und oft nicht im vollem Umfang ersetzt. Sämtliche Erstattungen durch die Reisegepäckversicherung entsprechen nicht dem Neuwert, sondern dem aktuellen Verkehrswert des beschädigten oder abhanden gekommenen Gegenstands.

Die Reisegepäckversicherung leistet nicht bei Zelt- oder Campingurlaub, sowie bei fahrlässigen Handlungsweisen. Ebenso werden Gegenstände die aus beruflichen Zwecken mitgeführt werden, aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen. Verlieren Sie etwas selber, dann greift der Versicherungsschutz ebenso wenig, wie bei Beschädigungen durch höhere Gewalt wie Naturkatastrophen.

Als Versicherungsnehmer stehen Sie als Geschädigter in der Beweispflicht, nicht fahrlässig gehandelt zu haben. Wird Ihnen aus dem Hotelzimmer etwas entwendet, dann müssen Sie beweisen, die Türe auch ordnungsgemäß verschlossen zu haben. Eine eigene Reisegepäckversicherung kann sich durchaus rentieren, wenn Sie als Geschäftsreisender einen individuellen Vertrag mit der Versicherungsgesellschaft aushandeln, in der wertvolle Gegenstände versichert werden können. Als einfacher Urlaubsreisender ist die separate Versicherung des Reisegepäcks eher in Frage gestellt, da der Beweis des ordentlichen Umgangs mit dem Gepäck sehr schwer zu erbringen ist. Darüber hinaus ist das Reisegepäck meist durch die Reiseveranstalter mit einer Transportversicherung versichert. Gepäckverlust oder Beschädigungen werden auch durch die Hausratversicherung gedeckt.

Die Reiserücktrittsversicherung – Kosten Reise-Storno

Die Reiserücktrittsversicherung ist eigentlich ein Muss für alle Reisende, die zum Beispiel Ihre Pauschalreise schon lange vor Reiseantritt gebucht haben. Je länger der Zeitraum zwischen Buchungstermin und dem Urlaubsbeginn ist, desto mehr kann ein Ereignis wie Unfall oder Krankheit eintreffen, der die Urlaubsreise platzen lässt. Die Folgen wären Kosten für die meist teuren Stornogebühren.

Die Reiserücktrittsversicherung leistet bei Reiseausfall durch Krankheit oder vorherigem Unfall. Im Krankheitsfall darf dieser Grund nicht schon zum Zeitpunkt der Reisebuchung bekannt gewesen sein. Ein entsprechender ärztlicher Nachweis ist hierfür nicht nur hilfreich, sondern wird sogar in der Regel verlangt. Ebenso können schwerwiegende Gründe wie Todesfälle in der Familie, Gerichtsvorladungen, Sachschäden und Arbeitsplatzverlust berechtigte Gründe darstellen, den Versicherungsschutz in Anspruch zu nehmen. Hier gilt es, die individuellen Leistungen der Versicherer zu vergleichen, bzw. zu überprüfen. Der Leistungsumfang der einzelnen Versicherungsgesellschaften zeigt sich als sehr unterschiedlich.

In der Regel müssen die Versicherten bei Reiserücktritt wegen Krankheit mit einer Eigenleistung von 20 Prozent der zu ersetzenden Kosten rechnen. Der einmalige Beitrag pro Reisebuchung richtet sich meist zwischen 1 und 3 Prozent des Preises für die gebuchte Reise.

Die Versicherer schließen jegliche Leistungen aus, wenn der Reiseantritt wegen höherer Gewalt wie Krieg, Naturkatastrophen, Revolte, o.Ä. abgesagt werden muss, bzw. nicht möglich ist.

Familien mit Kindern ist eine Reiserücktrittsversicherung besonders anzuraten, da die Faktoren für die Gründe eines Reiseausfalls besonders hoch sind. Die Kosten für Stornogebühren einer kompletten Familienreise können schwerwiegend sein.

Leistungen Reiseversicherung bei Krankheit im Urlaub

Die Urlaubsreise gebucht, die Reise hinter sich gebracht, die ersten Tage am Strand genossen und dann der große Niederschlag durch plötzliche Krankheit. Gehören Sie zu den zehn von hundert Urlaubern die im Urlaubsort erkranken, dann können Sie ohne eine Reise-Krankenversicherung wegen den örtlichen Bestimmungen für die Abrechnung von ärztlichen Behandlungen ganz schön in Schwierigkeiten geraten. Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie sich auf den so genannten Auslandskrankenschein nicht verlassen, da diese Bescheinigung nicht selten abgelehnt, bzw. nicht akzeptiert wird. Meist müssen Sie die Behandlungskosten im Urlaubsort bar bezahlen und dann versuchen, die Kosten von Ihrer Krankenkasse erstattet zu bekommen. Zudem erhalten Sie im Besten Falle den laut Gebührenordnung gestatteten Höchstbetrag. Sollte es wie innerhalb der Europäischen Union mit Ihrem Urlaubsland kein Sozialversicherungsabkommen bestehen, dann greift nicht mal die Regelung der Erstattung der Behandlungs- und Genesungskosten im Ausland.

Eine Krankheit oder ein Unfall lässt sich im Urlaub selten oder gar nicht verhindern. Deshalb ist die Reise-Krankenversicherung zusätzlich zur Reiserücktrittsversicherung eigentlich eine dringend notwendige Versicherung, die Sie gegen die meist teuren Kosten für ärztliche Behandlung im Ausland schützt. Nicht selten ist an dieser Police auch eine Versicherung für Reiserücktransport gekoppelt.

Die Reise-Haftpflichtversicherung – Kostendeckung

Einen Augenblick nicht aufgepasst und schon kann es passiert sein. Sie haben in Ihrem Urlaubsland oder auf Ihrer Reise einen Sach- oder Personenschaden verursacht. Ohne eine Reisehaftpflichtversicherung können die Schadensersatzforderungen in beträchtliche Höhen steigen. Vor allem bei Personenschäden und deren Folgen, wie Behandlungskosten, Genesungs- und Rehabilitierungskosten können die Beträge ruinös werden. Die Kosten für die durch Ihnen verursachten Vermögensschäden sind generell von der Versicherungsleistung ausgeschlossen.

Die Reisehaftpflichtversicherung entspricht bis auf individuelle Bestimmungen und Anpassungen für Reisen und Urlaub der privaten Haftpflichtversicherung. Die Leistungskataloge der einzelnen Versicherer sind unterschiedlich und müssen für Ihre individuelle Reisegestaltung ggf. verglichen werden. Alle Versicherer für die Reisehaftpflicht haben jedoch gemeinsam, dass die Leistungen ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Geschäftsreisen gewährt werden.

Sind Sie schon im Besitz einer Haftpflichtversicherung, dann überprüfen Sie anhand Ihrer Police, ob dieser Versicherungsschutz auch weltweit gültig ist. In diesem Fall können Sie auf eine zusätzliche Reisehaftpflicht verzichten, sofern Sie sich nicht länger als ein Jahr im Ausland aufhalten.

Kosten Reise-Rücktransport mit Reiseversicherung decken

Wenn eine Reiserücktransportversicherung nicht schon automatisch und inhaltlich mit einer Reisekrankheitsversicherung abgeschlossen worden ist, dann ist besonders für Urlaubsreisende im höheren Alter eine solche zusätzliche Versicherung für die Urlaubsreise angeraten. Sollten Sie im Urlaubsland Krankheit oder einen Unfall erleiden, dann übernimmt die Versicherung in einem solchen Fall den ggf. nötigen Rücktransport in Ihr Heimatland. Je nach Versicherungsgesellschaft und gewähltem Tarif kann der Rücktransport für den Reisebegleiter oder die Angehörigen inbegriffen sein.

Der Versicherungsschutz sorgt auch für die vorzeitige Rückreise bei Naturkatastrophen oder Revolten. In diesem Fall reicht es auch aus, wenn diese Ereignisse innerhalb Ihres Aufenthalts im Urlaubs- oder Reiseland vorausgesagt werden und noch nicht eingetroffen sind. Bei Rückreisen mit eingeschränkter Reisefähigkeit hilft Ihnen die Rücktransportversicherung mit der Bereitstellung von Hilfsmitteln und die Anpassung der Reiseumstände für eine sicher Flug- oder Zugreise. Zu den Leistungen gehören auch Mehrkosten für vorzeitige Buchung von Flugtickets oder die Erhöhung des Reisekomforts. Auch die möglichen Kosten für eine Buchung bei einer teureren Fluggesellschaft kann Inhalt einer Reiserücktransportversicherung sein.

Mietwagen im Urlaub mit Haftpflicht versichern

Die Mietwagen Haftpflichtversicherung übernimmt ggf. den durch Ihnen mit einem gemietetem Auto verursachten Schaden im Urlaubsland. In der Regel reichen die hiesigen Haftpflichtversicherungen für Kraftfahrzeuge nicht aus, um den vollen Umfang des Schadens zu ersetzen. Die Haftpflichtversicherung für Mietwägen im Ausland sollte schon bei Reisebuchung, bzw. vor dem Reiseantritt abgeschlossen werden.

Günstigste Reiseversicherung – Tarife- & Beitragsvergleich

Stimmen Sie vor der Reisebuchung ab, welche Versicherung für Sie und Ihre Reise-Art in Frage kommt. Vorher sollte überprüft werden, ob nicht der eine oder andere Versicherungsschutz wie die Reise-Haftpflichtversicherung nicht schon in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung enthalten ist. Nicht verzichten sollten Sie auf die wichtige Reiserücktrittsversicherung, sowie auf die notwendige Reise-Krankenversicherung. In beiden Fällen können Ereignisse eintreffen, die Sie nicht beeinflussen und dazu noch in der Regel sehr hohe Kosten verursachen können.

Da die sich die verschiedenen Reiseversicherer in den Leistungen und Tarifen unterscheiden, sowie unterschiedliche Optionen und Zusätze zu ihren Versicherungsbeiträgen anbieten, rentiert sich der direkte Vergleich und die Berechnung der Kosten einer Reiseversicherung.

Als ersten Schritt können Sie sich eine Berechnung bzw. ein Vergleich zur Reise-Versicherung erstellen lassen. Die Anfrage und der Tarifvergleich unseres Online-Rechners Reiseversicherungen ist selbstverständlich kostenlos.

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