Kündigung Ratenkredit durch Kreditinstitute - Banken - Infos
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Die Gründe zur Kreditkündigung durch die Bank
Die Kündigung des laufenden Ratenkredits durch Banken und Kreditinstitute ist zwar nicht einfach von "heute auf morgen" möglich, aber bei bestimmten Voraussetzungen durchaus gerechtfertigt und auch praktiziert. Zur Auflösung eines Barkredits müssen bestimmte Vorfälle, bzw. Ausfälle erfüllt sein, damit die Bank ein Darlehen kündigen kann.
- Der Kreditnehmer muss mindestens mit zwei aufeinander folgenden
Raten teilweise oder ganz in Verzug sein.
- Der Ratenrückstand muss mindestens 10 Prozent, bei Kreditlaufzeit
weniger als 3 Jahre, bzw. bei Laufzeit des Ratenkredits länger als 3 Jahre, bezogen zum vertraglich
vereinbarten Darlehens-Volumen betragen.
- Die Kreditbank muss mindestens zwei mal gemahnt und die Kündigung angedroht haben.
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