Die Leistungen der Hausratversicherung - Infos
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Versicherungsschäden am Hausrat - Deckung und Ursachen
Werden Bestandteile des Hausrats vollständig zerstört, so ersetzt die Hausratversicherung den entsprechenden Wiederbeschaffungswert. Der Neupreis für den Ersatz ist hier die Grundlage. Für beschädigte Schachgegenstände werden die Reparaturkosten erstattet und noch ein Ausgleich für den ggf. erlittenen Wertverlust geleistet, wobei die Höhe des Betrages nicht den Wert einer Neubeschaffung überschreitet.
Ein durch Leitungswasser beschädigter Ledersessel kann an den betroffenen Stellen ggf. repariert und die Kosten dafür von der Hausratversicherung ersetzt werden. Da eventuell die ausgebesserten Bereiche nicht dem ursprünglichen Zustand entsprechen und ein optischer Makel zurückbleibt, kann eine Wertminderung geltend gemacht werden, der von der Versicherung entsprechend ausgeglichen wird.
Weiterführende Informationen zur Hausratversicherung - Überblick
Der Bedarf einer Hausratversicherung
Die Definition Hausrat zur Hausratversicherung
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Die Versicherungssumme der Hausratversicherung
Die richtige Wahl zur Hausratversicherung
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Die möglichen Ursachen für Schäden am Haushalt
Von der Hausratversicherung werden in der Regel zerstörte bzw. beschädigte Gebrauchs-
und Verbrauchsgegenstände im Privathaushalt ersetzt.
Die Gründe für einen Versicherungsfall können vielfältig sein:
- Feuer
- Sturmschäden (ab Stärke 8)
- Hagelschlag
- Einbruchdiebstahl
- Leitungswasser-Schaden
- Blitzschlag
- Explosion
- Vandalismus nach Einbruch
Weitere Leistungen und Einschränkungen Hausratversicherung
Die Limitierung der Gesamtbeträge der Versicherungsleistungen ist die vereinbarte Versicherungssumme. Auch wenn der Schaden nur geringfügig höher ist, Sie erhalten von der Hausratversicherung nur den vertraglich festgelegten Höchstbetrag. In der Regel liegen die Höchstbeträge für Bargeld bei 1000,- Euro, für Urkunden bei 2500,- Euro und bei Wertsachen bei maximal 20.000,- Euro.
Wertsachen wie wertvolle Kunstgegenstände sind nicht pauschal und im vollem Umfang im Leistungsrahmen der Hausratversicherung eingeschlossen. Hier bedarf es einer separaten Definition und Benennung bei der Antragsstellung. Werden Wertgegenstände im Haushalt an einem erhöht gesicherten Ort aufbewahrt, zum Beispiel in einem Tresor, so kann sich die o.g. Obergrenze für Wertsachen entsprechend erhöhen.
Die Hausratversicherung deckt u.A. auch die Folgekosten von entstandenen Schäden. Beispiele wären Schäden durch Löschwasser, Schäden durch Brand-Rauch (Rußablagerungen), durch Einbruchdiebstahl verursachte Schäden am Gebäude. Eine weitere Versicherungsleistung ist die Übernahme von Hotelkosten, wenn das Haus oder die Wohnung nach einem Schaden vorübergehend unbewohnbar geworden ist.
Hausratversicherer sind darum bemüht, die Kosten, auch mögliche Folgekosten möglichst gering zu halten und leisten daher in der Regel Vorbeugemaßnahmen, die eine Ausweitung des bisher entstandenen Schadens verhindern. Darunter fallen zum Beispiel provisorische Dachabdichtungen nach Sturmschaden oder Abtransport und Einlagerung des Hausrats.
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