Staatliche Unterstützung der Riessterrente - Steuervorteile
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Die Rentenzulagen vom Staat zahlen sich aus
Die Riester-Rente ist eine attraktive Privatvorsorge die durch den Staat mit finanzieller Förderung unterstützt wird. Eine Versorgungslücke ab dem Renten Eintrittsalter kann mit der Riesterrente vermieden werden. Die eingezahlten und vom Staat bezuschussten Beiträge werden angesammelt und zum Beispiel als Rente ausbezahlt. Die Riester Rente wurde in Deutschland im Jahre 2000/2001 als Bestandteil der Rentenreform eingeführt. Der ursprüngliche Generationsvertrag für eine sichere gesetzliche Rente im Ruhestandsalter kann nicht mehr garantiert werden.
Weiterführende Informationen zur Riester Rente - Überblick
Wer kann eine Riester Rente beantragen?
Die Zulagen und steuerlichen Vorteile der Riester Rente
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Die staatlichen Zulagen und Förderungen Riesterrente
Der Staat schreibt jährlich Renten-Zulagen für die abgeschlossene Riester Rente zu und im Verfahren der Einkommensteuererklärung kann sich im Rahmen der Abzüge als Sonderausgaben ein Vorteil der Gesamtsteuern ergeben.
Die Höhe der staatlichen Zulagen richtet sich nach der Grundzulage und der Kinderzulage.
Bis 2008: 114 Euro Grundzulage plus 138 Euro Kinderzulage pro Kind
Ab 2008: 154 Euro Grundzulage plus 185 Euro Kinderzulage pro Kind
Als Grundlage wird vorausgesetzt, dass die Höhe der Riesterrenten-Beiträge inkl. der staatlichen Förderung insgesamt 4% des sozialversicherungspflichtigen Jahresgehaltes betragen. Die Einlagebeträge für Personen mit geringem Einkommen und Kindern sind auch im Falle der Übersteigung der möglichen oder vermeintlich nötigen Beiträge jedoch mindestens 60 Euro pro Jahr, da nur mit Eigenleistung die staatliche Förderung der Riesterrente gewährt wird.
Es ist leicht ersichtlich, dass sich die Riesterrente vor allem für Familien mit Kindern rentiert. Die Förderhöhen bzw. Zulagen der Riester Rente für die Ehepartner und Kindern erreichen oft mehr als 50%. Der Anteil der Förderung beträgt je nach Familienstand und Gesamteinkommen ca. 30 bis 90%. In der Praxis heißt dies, je mehr Kinder im Haushalt leben und je geringer das Haushaltseinkommen ist, desto höher fällt der Anteil der auf die Sparleistung bezogenen staatliche Riesterrenten-Zuschuß aus. Kinderreiche Familien und Geringverdiener profitieren somit am meisten von der staatlichen Riester-Förderung. Hartz IV-Empfänger sind ebenfalls berechtigt, Riesterzulagen zu empfangen.
Steuerlich abziehbare Beträge als Sonderausgaben (wird jeweils vom Finanzamt geprüft):
Bis 2008: 1575 Euro pro Jahr
Ab 2008: 2100 Euro pro Jahr
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