Köln/A3 Heumar: Bei unberechtigt ausgestellten Bußgeldern hilft die Rechtschutzversicherung

Tausende Autofahrer wurden vergangenes Jahr (2016) auf der A3 am Dreieck Heumar bei Köln unrechtmäßig geblitzt, weil die Stadt Köln es im Vorfeld vergessen hatte, auf eine Höchstgeschwindigkeits-Reduzierung von 80 auf 60 km/h hinzuweisen. In der Folge flatterten bei tausenden Autofahrern Post von der Bußgeldstelle ein, in der diese aufgefordert wurden, ein Bußgeld zu bezahlen. Nachdem herauskam, dass das Kölner Ordnungsamt vergessen hatte, auf die Tempoveränderung hinzuweisen und somit die Verfahren wegen Tempoverstößen ungültig sind, weigert sich nun die Stadt Köln, den betroffenen Autofahrern die Bußgelder zurückzuerstatten. Diese verweist darauf, dass die Verfahren als abgeschlossen anzusehen sind.

Stadt Köln verweigert Rückzahlung

Bis zum 15. Dezember vergangenen Jahres wurden insgesamt mehr als 35.000 Bußgelder unrechtmäßig ausgestellt. Die Stadt Köln hat im vergangenen Jahr insgesamt 12 Millionen Euro an Bußgeldern von Autofahrern kassiert, die bei Köln Heumar geblitzt wurden. Nach Informationen des WDR, teilte die Stadt Köln mit, dass eine Wiederaufnahme nur möglich sei, wenn das Bußgeld den Betrag von 250 Euro überstiegen hätte oder mit dem Bußgeld auch ein Fahrverbot verhängt worden war. In beiden Fällen weist die Stadt Köln darauf hin, dass dann das abgeschlossene Verfahren von einem Gericht wieder aufgenommen werden kann. Autofahrer müssen sich nun einen Anwalt besorgen, der ihre Interessen vor dem Gericht vertritt.

Autofahrer müssen teuren Rechtsweg einschlagen

Was die wenigsten Autofahrer wissen, ist, dass auch bei solchen zu Unrecht zugestellten Bußgeldern eine Rechtsschutzversicherung greifen kann. Wenn in der eigenen Rechtsschutzversicherung auch der Verkehrsrechtsschutz mit inbegriffen ist, dann übernimmt die Rechtsschutzversicherung im genannten Fall die Anwalts- und Gerichtskosten. Autofahrer, deren Bußgeld 250 Euro übersteigt oder die ein Fahrverbot vom Ordnungsamt ausgestellt bekamen, und keine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz besitzen, müssen die anfallenden Kosten bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung selbst tragen.

Kunden, die eine entsprechende Versicherung besitzen, profitieren nicht nur von einer vorzeitigen Kostenübernahme, sondern haben außerdem die Möglichkeit, sich von ihrer Versicherung einen renommierten Fachanwalt für den speziellen Fall vorschlagen zu lassen. Ein händisches Recherchieren nach passenden Anwaltskanzleien und deren aktuellen Terminverfügbarkeiten entfällt so. Renommierte Fachanwälte aus dem Bereich Verkehrsrecht sind gefragte Experten und oftmals müssen Mandaten für einen Termin längere Wartezeiten einplanen. Auch diese Wartezeiten können über einen vorgeschlagenen Anwalt der Versicherung deutlich reduziert werden.

Rechtschutzversicherungen mit modularem Verkehrsrechtschutz sind Gold wert

Der Fall aus Köln zeigt mal wieder deutlich, dass deutsche Autofahrer nicht darauf verzichten sollten, sich eine Rechtsschutzversicherung mit einem Verkehrsrechtsschutzmodul zuzulegen. Speziell bei der Teilnahme am Straßenverkehr besteht die Möglichkeit, ohne eigenes Zutun in die Mühlen der Justiz zu geraten. Eine Rechtschutzversicherung ist in diesem Fall Gold wert. Und wenn man nun mal die jährlichen Kosten einer solchen Versicherung mit den einmaligen Anwaltskosten vergleicht, die bei einem solchen Fall auflaufen, dann fällt die Kosten-Nutzen-Rechnung ganz eindeutig für die Versicherung aus.

Informationen zur privaten Rechtsschutzversicherung – Details

Informationen Rechtsschutzversicherung Informationen zur Rechtsschutzversicherung: Auseinandersetzungen und Streitigkeiten, auch wegen urpsrüngliche Kleinigkeiten, können schnell und unverhofft in ein sehr teures und aufwändiges Dauerverfahren enden. Auch vermeintlich geringfügige Rechtsstreitigkeiten sind generell mit hohen Kosten verbunden. Anwaltskosten, Gerichtskosten, Auslagen für Zeugen, etc…mehr