Die Rückkehr zur Gesetzlichen aus der Privatkrankenversicherung
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Die Möglichkeiten zur Rückkehr zur gesetzlichen Krankenkasse
Die Rückkehr aus der Privatkrankenversicherung zur gesetzlichen Krankenkasse ist durchaus möglich, auch wenn hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Die Einkünfte müssen dauerhaft unter der vorgeschriebenen Versicherungpflichtgrenze liegen.
Wenn kein Antrag für vollständige Befreiung aus der gesetzlichen Krankenversicherung gestellt worden ist. Diesen Antrag könnten Sie stellen wenn Sie trotz verminderten Einkommens, mit weniger als die Versicherungspflichtgrenze, in einer Privat Krankenversicherung bleiben wollen. Ist dieser Befreiungs-Antrag erfolgt, dann ist die Rückkehrmöglichkeit zur GKV ausgeschlossen. Eine weitere Möglichkeit zum Austritt aus der Privatkrankenversicherung ist bei Eintritt von Arbeitslosigkeit. Sollten Sie sich arbeitslos melden, dann werden Sie in der Regel von der Argentur für Arbeit wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung angemeldet. In diesem Fall ist der Wechsel PKV zu GKV in der Regel unproblematisch. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung bedeutet allerdings den Verlust der Altersrückstellungen der Privatversicherer. Deshalb sollte dieser Schritt nicht unüberlegt eingeleitet werden. Seit dem 01.07.2007 können alle Personen in die Krankenversicherung zurück, in der sie zuletzt versichert waren, nachdem der momentane Versicherungsschutz verloren ging. Es spielt dabei keine Rolle, ob die letzte Versicherung eine Privatkrankenversicherung oder die gesetzliche Krankenkasse war. Somit soll ausgeschlossen werden, dass niemand ohne Versicherungsschutz auskommen muss.
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