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Die Steuern bei Bezug der Zahlungen aus Rüruprente

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Steuerfreie Anteile zu den Vorsorgebeträgen Rürup Rente

RüruprenteVorsorgeaufwendungen durch die Einzahlungen in die Rürup Rente können zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung jährlich im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen vom zu versteuernden Einkommen als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Die steuerlichen Abzüge werden schrittweise vorgenommen. Hierbei gilt allerdings ein jeweiliger Höchstbetrag zur Rürup Rente der davon abhängt ob Sie ledig oder verheiratet sind.
Für den steuerlich ansetzbaren Teil der Beiträge gilt eine schrittweise Vorgehensweise. Im Jahre 2005 konnten Sie 60% der Vorsorgebeiträge zur Rürup Rente und gesetzlicher Rentenversicherung steuerlich als Sonderausgaben geltend machen, höchsten 12.000,- Euro bei Ledigen und 24.000,- Euro bei Ehepaaren. Bis 2025 werden die Anteile jeweils um 2 Prozent erhöht. Im Jahre 2025 können also die Beiträge zur Altersvorsorge zu 100% als Sonderausgaben angesetzt werden, bis zur Grenze von 20.000,- Euro für Ledige und 40.000,- Euro für Verheiratete. Der bereits steuerfreie Anteil des Arbeitgebers zu Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung wird dem steurerlich abziehbaren Beitrag allerdings angerechnet, bzw. der Sonderausgaben-Anteil wird um diesen Betrag gekürzt.


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