Ermittlung der Mindest-Versicherungssumme Gebäudeversicherung
Als Mindest-Versicherungssumme zur Wohngebäudeversicherung ist der Gesamtwert des Gebäudes oder der Immobilie mit anhängenden Bereiche und Gebäudeteile eine zu empfehlende Grössenordnung. Der Fall einer Unterversicherung kann sehr unangenehme Folgen mit sich ziehen, die sehr oft vorher nicht bedacht werden und im Schadensfall in ein böses Erwachen enden. Die Versicherungsgesellschaft Ihrer Wohngebäudeversicherung ist sogar berechtigt, im Schadensfall die Leistungen entsprechend zum Verhältnis der Unterversicherung zu kürzen. Vor dem Abschluss einer Wohngebäudeversicherung sollte deshalb der Gesamtwert ermittelt werden.
Die einfache Berechnung der Mindestversicherungssumme - Beispiel
Ihr Wohnhaus hat einen Gesamtwert von 400.000,- Euro, aber Sie schliessen einen Vertrag mit der Versicherungssumme von lediglich 300.000,- Euro ab. Sollten Sie einen Versicherungsfall zu beklagen haben und der Sachverständige stellt einen Schaden in Höhe von 20.000,- Euro fest, dann ersetzt die Versicherung lediglich nur 15.000,- Euro der Schadenskosten. Die Berechnung der tatsächlich geleisteten Versicherungssumme basiert auf das Verhältnis des Immobilienwerts zur vereinbarten Versicherungssumme, in diesem Fall dreiviertel.
Einige Versicherungsgesellschaften bieten ein Modell des Unterversicherungsverzichts an. Mit dieser Versicherungspolice wird Ihr Schaden immer in voller Höhe ersetzt. Im Gegenzug wird Ihre Immobilie in regelmässigen Abständen neu bewertet, bzw. dem ggf. gestiegenem Marktwert angepasst und dementsprechend auch die Versicherungsbeiträge. Auch die Verwendung eines Wohnflächenmodells zur Wertbestimmung der Versicherungssumme fndet immer mehr Anwendung. Ihr Gebäude wird mit entsprechenden Muster-Vorlagen verglichen und zur Bewertung entsprechend eingestuft. Als Basis zur Versicherungsprämie liegt die Quadratmeter-Fläche zu Grunde.
Weiterführende Informationen zur Wohngebäudeversicherung - Überblick
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