Die Versicherungssumme der Hausratversicherung - Infos
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Gesamtwert der Sachgegenstände berechnen - Mindestsumme
Die gesamten zu versichernden Gegenstände im Haushalt können sehr schnell unterschätzt werden. Der Wert übersteigt nicht selten die "Schätzung auf den ersten Blick". Über die Jahre hinweg sammelt sich teilweise ein ganz schöner Wert zusammen, der im Schadensfall ohne eine Hausratversicherung nur selten auf einmal wiederbeschafft werden kann. Die Hausratversicherung deckt in der Regel den Wiederbeschaffungswert eines beschädigten oder zerstörten Gegenstandes. Die "liebsten" Gegenstände sind im Wert schnell erfasst, aber die über langen Zeitraum nicht beachteten, im Schrank schlummernden, Sachwerte können in der Abschätzung des Gesamtwertes schnell vergessen werden. Die Gefahr einer sog. Unterversicherung darf nicht unterschätzt werden. Deshalb gilt es den gesamten Wert möglichst genau zu erfassen.
Weiterführende Informationen zur Hausratversicherung - Überblick
Der Bedarf einer Hausratversicherung
Die Definition Hausrat zur Hausratversicherung
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Die Versicherungssumme der Hausratversicherung
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Die Höhe der Versicherungssumme zur Hausratversicherung
Da es sich als annähernd unzumutbar erweist, jeden einzelnen Gegenstand im Haushalt zu bewerten, um die Versicherungssumme zu ermitteln, bieten die Hausrat-Versicherer eine Faustformel an, die sich zur Ermittlung der Versicherungssumme auf die Wohnfläche bezieht.
Wohnfläche in Quadratmeter x 650 = Gesamtversicherungssumme in Euro.
Bei einem Haushalt mit einer Wohnfläche von zum Beispiel 60 Quadratmeter, würde die Versicherungssumme bei 39.000,- Euro liegen.
Mit dieser Formel wenden die Versicherer eine angemessene Ermittlung der Versicherungsprämie an und auf den Einwand der Unterversicherung wird verzichtet. Bei einer Unterversicherung würde die Hausratversicherung lediglich nur einen Teil des entstandenen Schadens erstatten. In der Praxis heisst dies, wenn Sie Ihren Hausrat von einem Gesamtwert von 50.000,- Euro nur mit einer Versicherungssumme von 25.000 ,- Euro abdecken, dann würde die Versicherung einen entstandenen Schaden von 10.000,- Euro nur mit einen Versicherungsbetrag von 5.000,- Euro begleichen. Die tatsächlich ausgezahlte Entschädigung entspricht dem Verhältnis vom Wert des Hausrats zur vereinbarten Versicherungssumme.
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