Regelungen und Besonderheiten der Privat Krankenversicherung

Allgemeines zur Privat Krankenversicherung – Infos
Die private Krankenversicherung kennzeichnet sich durch einige Besonderheiten. Zu diesen Besonderheiten gehört beispielsweise die Art der Beitragsberechnung, die unabhängig vom Einkommen erfolgt. Grundlage für die Berechnung der Beitragshöhe bildet eine Risikobewertung, was bedeutet, dass die private Krankenversicherung ermittelt, wie hoch die Kosten, die der Versicherungsnehmer verursachen wird, voraussichtlich sein werden. Faktoren, die dabei das Kostenrisiko beeinflussen, sind einerseits persönliche Merkmale des Versicherungsnehmers wie beispielsweise sein Alter und Geschlecht, sein aktueller Gesundheitszustand oder berufs- und hobbybedingte Risiken und andererseits der Versicherungsumfang. Diesen kann der Versicherungsnehmer selbst zusammenstellen und je mehr Leistungen abgesichert werden, desto wahrscheinlicher sind Kosten durch die Inanspruchnahme dieser Leistungen.

Allerdings sind die abgesicherten Leistungen dauerhaft vertraglich garantiert. Um die Beitragshöhe zu senken, besteht in der privaten Krankenversicherung die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren und die meisten Privatversicherer arbeiten mit Rückerstattungen, so dass der Versicherungsnehmer einen Teil seiner Beiträge wieder zurückerhält, wenn er über einen bestimmten Zeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen hat.

Eine weitere Besonderheit liegt in der Abrechnungsmethode, die auf dem Kostenerstattungsprinzip beruht. Als Mitglied einer privaten Krankenversicherung hat der Versicherungsnehmer grundsätzlich freie Arztwahl, denn bei einem Arztbesuch wird er zum Vertragspartner des Arztes, es muss also keine Vertragsbeziehung zwischen Arzt und Krankenversicherung bestehen. Die Rechnung über die Behandlungskosten, die auf den Namen des Versicherungsnehmers ausgestellt wird, reicht dieser bei seiner Krankenversicherung ein. Je nach Tarif erstattet die private Krankenversicherung den Rechnungsbetrag anschließend anteilig oder vollständig an den Versicherungsnehmer.

Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist allerdings nicht für jeden möglich. Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in einer PKV ist, dass keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Dies ist dann der Fall, wenn der Versicherungsnehmer sein Einkommen aus einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit erzielt, verbeamtet oder anderweitig beihilfeberechtigt ist oder ein entsprechend hohes Einkommen erzielt. Zudem hat die private Krankenversicherung als privatwirtschaftlich organisiertes Versicherungsunternehmen die Möglichkeit, Anträge abzulehnen oder Leistungsausschlüsse vorzunehmen, beispielsweise wenn das Kostenrisiko aufgrund von bestimmten Vorerkrankungen als zu hoch bewertet wird. Die Alternative zu einer Vollversicherung in der PKV stellt eine private Krankenzusatzversicherung dar.

Diese ermöglicht, den Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen um bestimmte Leistungen zu erweitern, beispielsweise im Hinblick auf zahnmedizinische Behandlungen oder Besuche beim Heilpraktiker. Die Abrechnung und die Beitragskalkulation erfolgen bei der privaten Zusatzkrankenversicherung in gleicher Form wie bei einer Vollversicherung, allerdings ist der Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung auch für pflichtversicherte und freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen möglich.

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