Mit dem Festgeld Vergleich attraktive Angebote finden

In Zeiten der Schuldenkrise sind viele Anleger verunsichert, wie und wo sie ihr Geld nun noch sicher anlegen können. Wer einen Teil seines Vermögens in Form von Tages- oder Festgeld bei einer Bank anlegt, muss sich jedenfalls nicht sorgen. Wer sich für eine solche Anlage interessiert, sollte sich nun jedoch beeilen, denn Experten erwarten, dass die Zinsen in naher Zukunft kräftig sinken werden. Einige Banken haben ihre Zinsen sogar schon an den vorherrschenden Zinssatz angepasst. Am meisten Gewinn machen Anleger noch immer mit dem klassischen Festgeld.

Festgeld Vergleich lohnt sich

Festgeld gilt unter den Anlegern noch immer als attraktive Anlageform, da damit derzeit bei größtmöglicher Sicherheit noch die höchsten Erträge erzielt werden können. Der größte Vorteil des Festgeldkontos ist, dass Anleger sich darauf verlassen können, dass der im Vertrag stehende Zinssatz über den gesamten Anlagezeitraum Bestand haben wird. Man kann als Anleger also zuvor genau ausrechnen, mit welchen Erträgen nach Ablauf zu rechnen ist. Dabei kann der Anleger frei wählen, über welchen Zeitraum er das Vermögen anlegen möchte. Möglich sind Anlagezeiträume ab 3 Monaten, jedoch sind jene weniger attraktiv, da hier die Zinssätze entsprechend niedrig sind. Mit der Länge der gewählten Laufzeit steigen nämlich auch die Zinssätze. Von Bank zu Bank gibt es dabei teils immense Unterschiede, weshalb sich ein Festgeld Vergleich lohnt. Anleger sollten aber wissen, dass sie während des Anlagezeitraums – anders als beim Tagesgeld – nicht über das angelegte Vermögen verfügen können. Ausnahme sind hier bestimmte Sonderfälle.

Wie fest ist eigentlich Festgeld?

Viele Sparer scheuen davor zurück, ihr Geld auf einem Festgeldkonto anzulegen, da sie sich nicht fest binden wollen und in Notfällen immer auf das Geld zurückgreifen möchten. Was die meisten jedoch nicht wissen, ist, dass sogar Festgeld in Notfällen zurückgezahlt werden muss. Voraussetzung für die fristlose Kündigung des Dauerschuldverhältnisses ist ein „wichtiger Grund“. Genauer geregelt ist dies in § 314 Abs. I BGB, der besagt, dass ein wichtiger Grund dann vorliegt, „wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann“. Jene Formulierung findet sich auch oft in den AGBs, die die Banken beim Abschluss des Festgeldkontos vorlegen. Was nun ein solcher wichtiger Grund wäre, wird von den Banken je nach Einzelfall geprüft. Der Tod des Kontoinhabers gehört jedoch in jedem Fall dazu. Auch eine drohende Insolvenz des Bankinstituts kann wohl als wichtiger Grund geltend gemacht werden. Inwiefern eine eventuelle Steuernachzahlung oder aber Arbeitslosigkeit zu jenen Gründen gehören könnten, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen. Fordert die Agentur von einem Hartz-4-Antragsteller die Verwertung des bestehenden Vermögens, sollte eine Kündigung des Dauerschuldverhältnisses jedoch möglich sein, so Experten.

Hier Zinsen Festgeldanlagen berechnen & vergleichen >>>