Mehr als 11 Millionen Arbeitnehmer werden im Rentenalter eine Grundsicherung beziehen müssen. Deren Einkommen ist derart niedrig, dass die Renten bereits aus aktueller Sicht nur minimal ausfallen werden.

Rentenpolitik der Bundesregierungen ein „voller Erfolg“

Armut
Systemische Verarmung der Arbeitnehmer und Rentner

Das Absenken des Rentenniveaus und die forcierte zumindest fahrlässige Unterstützung der Schaffung von Niedriglohnjobs muss automatisch in niedrigen Renten resultieren. Für diese Erkenntnis braucht es keine Expertise einschlägiger Rentenexperten, sondern nur das kleine Ein Mal Eins. So kann auch die Anzahl von rund 11 Millionen Arbeitnehmern im Bundesgebiet, auf die im Rentenalter eine minimale Rente wartet, auch als ein Erfolg der Schwarz-Rot-Gelb-Grünen Bundespolitik gewertet werden. Rot-Grün leitete mit Agenda 2010 den steilsten sozialen Abrutsch seit dem Bestehen der Bundesrepublik ein und die Kombinationen Schwarz-Gelb und Schwarz-Rot hielten daran fest.

Im Jahr 2017 erhielten rund 11,32 Millionen sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer so wenig Gehalt bzw. Lohn, dass sie selbst nach 45 Jahren Arbeits- und Beitragszeit im Rentenalter nicht über die Grundsicherungslinie hinauskommen werden. Diese Zahlen gehen lt. Redaktionsnetzwerk Deutschland aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor.

Demnach bräuchte ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer derzeit ein Jahresgehalt von mindestens 24.289 Euro, um nach 45 Jahren Beschäftigung eine Nettorente (gesetzliche Rentenversicherung) zu erhalten, die über den durchschnittlichen Brutto-Bedarf der Grundsicherung hinausgeht. Im Jahr 2017 lag die durchschnittliche Schwelle zur Grundsicherung bei 814 Euro monatlich.

Relativierung des Armutsrisikos

Ein Sprecher des Ministeriums relativiert gegenüber den Zeitungen das tatsächlich Risiko, im Rentenalter unter die Armutsgrenze zu rutschen. Die Betrachtung der Ansprüche auf die gesetzliche Rente lasse keine Rückschlüsse auf ein mögliches Armutsrisiko zu. „Rentnerinnen und Rentner haben in zahlreichen Fällen Alterseinkünfte aus weiteren Quellen, beispielsweise Betriebsrenten, Kapitaleinkünfte oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung“.

Derzeit beziehen lt. dem Ministeriums-Sprecher rund drei Prozent der Rentner eine zusätzliche Grundsicherung im Alter.

Verarmung hat System

Das notwendige Jahreseinkommen, um nach 45 Jahren über das Grundsicherungsniveau hinauszukommen, entspricht im Schnitt ein monatliches Einkommen von 2.024 Euro brutto im Monat. Für einen Alleinstehenden kommt am Ende ein Netto-Betrag von weniger als 1.500 Euro heraus. Davon muss dieser seine Miete, sein Fahrzeug und die monatlichen Kosten für Strom, Gas und Telefon bezahlen. Nebenbei sollte auch noch Nahrung angeschafft werden. In München kostete in 2018 eine 40qm-Wohnung rund 1.000 Euro kalt. Der Hartz-IV Regelbedarf lag in 2018 bei 416,- Euro, davon galten rund 130 Euro für Essen und Trinken. Nach Abzug von Miete und dem angesetzten Hartz-IV-Regelbedarf bleiben dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer rund 84 Euro übrig. Davon sollte dieser noch eine zusätzliche Rentenversicherung bezahlen. Reicht im Rentenalter das Einkommen aus gesetzlicher und privater Renten aufgrund negativer Einkommensentwicklungen für ein Überwinden der Grundsicherungs-Grenze nicht aus, dann waren die privaten Sparbeiträge völlig umsonst, da dieses Einkommen angerechnet wird.

Eine „Kleinigkeit“ sollte noch berücksichtigt werden: Bei einer Inflation von durchschnittlich 2 Prozent über 45 Jahre hinweg, erleidet der Sparer darüber hinaus einen Kaufkraftverlust von knapp 59 Prozent. Ein Artikel, der heute 100,- Euro kostet, wird nach 45 Jahren gut 243 Euro kosten. Die Sparbeiträge müssten entsprechend angepasst werden, welches allerdings angesichts des immer weiter fallenden Lohnniveaus völlig ausgeschlossen ist.

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