Offenbar ist dem IW die Diskussion über die für Gut- und Spitzenverdiener durchaus wohlwollende Steuern- und Abgabenregelung ein Dorn im Auge. Die Top-Verdiener schulterten ohnehin schon den Löwenanteil.

„Die gewünschte Umverteilung funktioniert“

Kuh
Steuervergünstigungen für Topverdiener:
Die heilige Kuh darf nicht angefasst werden

Mit der neu erstellten Studie über die Steuerlastverteilung unter den verschiedenen Einkommensklassen hält das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln den Debatten für eine neue Regelung mit höherer Belastung für Besserverdiener entgegen, dass diese Einkommensgruppe ohnehin schon sehr hohe Abgaben leisteten. Dies gelte auch im Verhältnis zum Anteil des gesamten Einkommens.

Demnach erzielen die bestverdienenden 10 Prozent der Bevölkerung ca. 27 Prozent des Einkommens, tragen allerdings über 37 Prozent der Steuerlast. Berücksichtigt sind vor allem die beiden wichtigsten Steuerquellen Einkommensteuer und Mehrwertsteuer.

Die oberen 30 Prozent der Besserverdienenden in den Bundesrepublik zahlten rund zwei Drittel der Summe aus Einkommensteuer und Mehrwertsteuer. Die untere Einkommenshälfte trage weniger als 20 Prozent zum Steueraufkommen bei. Auch für das durchschnittliche Einkommen sei die Belastung durch Steuern und Sozialabgaben zu hoch.

Wird die Mehrwertsteuer berücksichtigt, zahlen Alleinstehende mit einem Bruttoeinkommen von knapp 2.000 Euro rund 46 Prozent Steuern und Sozialabgaben. Fast die Hälfte des Einkommens gehe auch bei Ehepaaren und Familien an den Staat. Dennoch zeige das Steuersystem die geplante Wirkung. „Starke Schultern tragen nicht nur bei der Einkommensteuer deutlich mehr als schwache – die gewünschte Umverteilung funktioniert also“, so IW-Finanzexperte Tobias Hentze.

Das Erreichen der „gewünschten Umverteilung“ dürfte allemal zutreffen, jedoch im Sinne der Vermögenden. Bei der Einkommensteuer mag aufgrund des Spitzensteuersatzes von derzeit 42 Prozent, bzw. 45 Prozent des Reichensteuersatzes noch einigermaßen greifen. Allerdings hört die sog. größere Schulterung von den Besser- und Spitzenverdienern bei der Mehrwertsteuer bereits wieder auf.

Gänzlich unter den Tisch fällt das Einkommen durch Kapitalerträge. Quasi eine Monopolstellung für die Besser- und Topverdiener. Der „Spitzensteuersatz“ für das vollkommen leistungslose Einkommen liegt bei 25 Prozent. Darüber hinaus hat jüngst das IMK festgestellt, dass sämtliche Reformen der Bundesregierung zwischen den Jahren 1998 und 2015 zugunsten der oberen 30 Prozent Spitzenverdiener ausfielen. Geringverdiener wurden hingegen stärker belastet als vor den jeweiligen Reformen an Steuern und Abgaben.


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