Die Zahl der von Hartz-IV abhängigen Kinder in der Bundesrepublik stieg auch im Jahr 2015 weiter an. Rund 1,54 Millionen Kinder unter 15 Jahren leben in Armut.

In Bremen ist ein Drittel der Kinder von Armut betroffen

Ausgrenzung
Mit Randgruppen hat Kinderarmut nichts mehr zu tun

Im vergangenen Jahr lag die Zahl der von Hartz-IV abhängigen unter 15-Jährigen um ca. 30.000 höher als ein Jahr zuvor. In den alten Bundesländern betrug die Quote somit 13 Prozent und in den neuen Bundesländern 20,3 Prozent, so die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit nach einer Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann, wie Spiegel Online (Dienstag) berichtete.

Die regionalen Unterschiede sind in der Bundesrepublik demnach sehr groß. Ende 2015 waren in Bremen und Berlin 31,5 Prozent der unter 15-Jährigen von Hartz-IV-Leistungen abhängig. In Bayern waren es dagegen „nur“ 6,5 Prozent. Einen hohen Anteil an Armut im Kindesalter wiesen auch die Bundesländer Hamburg (20,4%) und Sachsen-Anhalt (21,8%) auf.

In den Ländern Brandenburg und Sachsen ging die Zahl der betroffenen Kinder gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Prozentpunkte zurück. In Bremen stieg die Kinderarmut dagegen um 2,1 Prozentpunkte an.

Wo die Armut der Kinder festgestellt wird, sind die ebenso verarmten Eltern unmittelbar beiseite. Eine solch hohe Anzahl von Armut betroffenen Kindern zeigt in vielen Region die nach wie vor angespannte Arbeitsmarktlage mit Niedriglöhnen und einem zu geringen Arbeitsplatzangebot auf, so Zimmermann. Sie forderte die Bundesregierung dazu auf, die Regelsätze für Kinder anzuheben.

Die Regelsätze Hartz-IV ab 01.01.2015 (2016)

Die Regelsätze bei Hartz-IV sind als „Regelbedarf“ zu verstehen. Damit unterstellt die Bundesregierung den betroffenen Menschen einen Mindestbedarf zum Leben. Ein gewisser „Luxus“ wird nicht zugesprochen.

  • Alleinstehende / Alleinerziehende – 399 Euro (404 €)
  • Partner in Bedarfsgemeinschaft – 360 Euro (364 €)
  • Kinder 0 bis 6 Jahre – 234 Euro (237 €)
  • Kinder ab 6 bis unter 14 Jahre – 267 Euro (270 €)
  • Kinder ab 14 bis unter 18 Jahre – 302 Euro (306 €)
  • Unter 25-jährige im Haushalt anderer – 320 Euro (324 €)

Der Regelbedarf setzt sich aus einzelnen mutmaßlichen Ausgabenposten zusammen. So stand in den Jahren 2012 und 2013 Kindern bis 6 Jahre monatlich 81,27 für „Nahrung, Getränke, Tabakwaren“ zu. Unterm Strich 2,67 Euro pro Tag für die Ernährung. Für wie wichtig die Bundesregierung die Bildung der Jugendlichen hält, zeigt der Betrag von monatlich 5,24 Euro für Kinder von 15 bis 18 Jahren. Allerdings muss dieser Betrag von 17 Cent pro Tag mit den Ausgaben für „Freizeit, Unterhaltung und Kultur“ geteilt werden.

Wie sieht es für Bedienstete mit Eigenschaften eines Beamten aus? Zum Stand 01.08.2011 galt folgende „amtsunabhängige Mindestversorgung“:

  • Personen ohne Familienzuschlag 1.399,96 Euro
  • Personen mit Familienzuschlag 1.472,27 Euro
  • Personen mit halben Familienzuschlag 1.436,12 Euro


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