Trotz gesetzlicher Vorschrift eines Mindestlohns werden in der Bundesrepublik noch immer rund 1,5 Millionen in Minijobs tätige Menschen mit weniger als 5,50 Euro brutto abgespeist.

Mindestlohnregelung wird offenbar als „Empfehlung“ verstanden

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Viele Arbeitgeber pfeifen auf Mindestlohngesetz

Wenn Politiker und Ökonomen von Arbeitsplatz- und Wohlstandssicherung sprechen, dann meinen sie in aller Regel lediglich die Erhaltung der vorzüglichen Bedingungen für die Unternehmen und deren Gewinne. Angesichts der weiter auseinandergehenden Schere zwischen Arm und Reich und die Konzentration von Vermögen bei einer schrumpfenden Anzahl von Nutznießern kann die immer größer werdende Anzahl von Geringverdienern und am Existenzminimum lebenden Rentner gar nicht angesprochen sein.

Die Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 sowie deren Erhöhung zum Anfang 2017 verursachte eine diverse Verschiebung zwischen Minijobs und geringvergütete sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeiten. Bei der Mindestlohnregelung achtete die Bundesregierung auf geltende Ausnahmen und diese vom Mindestlohn ausgeschlossenen Beschäftigungen scheinen für zahlreiche Unternehmen eine Steilvorlage gewesen zu sein, gleich eigene Ausnahmeregeln gelten zu lassen.

Minijobber gehören nicht zu den Ausnahmen der Mindestlohnregelung und sollte daher die auch die gesetzliche Mindestvergütung von 8,84 Euro pro Stunde erhalten. Doch liegen nach wie vor die Löhne vieler prekär Beschäftigten noch immer unterhalb dieser Mindestgrenze. Eine Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung fand lt. Bericht der Süddeutschen Zeitung heraus, dass sich viele Arbeitgeber nicht an den gesetzlichen Mindestlohn halten.

Lt. Studienergebnis erhielten im Jahr 2015 fast die Hälfte der Minijobber weniger als ihnen eigentlich zustand, also mindestens 8,50 Euro pro Stunde.

Ein erheblicher Teil der Unternehmen hob nicht wie gesetzlich vorgeschrieben die Löhne auf die Mindesthöhe an, so WSI-Studie. Das Mindestlohngesetz findet bei den Minijobs offenbar noch lange keine flächendeckende Anwendung.

Jeder fünfte Minijobber erhält demnach weniger als 5,50 Euro brutto pro Stunde.

Bei mehr rund 7,4 Millionen Minijobber in der Bundesrepublik sind damit gut 3,5 Millionen Menschen betroffen, die einen geringeren Lohn erhalten als gesetzlich vorgeschrieben und 1,5 Millionen werden mit weniger als 5,50 Euro brutto abgespeist.


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