Die Bundesregierung kann die Mobilfunkbetreiber und Internetanbieter nicht zu einer allgemeinen Vorratsdatenspeicherung verpflichten. Der Europäische Gerichtshof hat die Variante „einfach ins Blaue hinein“ alles zu speichern, am Mittwoch gekippt.

Gesetzgeber muss eigenes Gesetz neu anpassen

Datenüberwachungen
Allgemeine Vorratsdatenspeicherung untersagt

Erneute Schlappe für die Bundesregierung als Gesetzgeber. Die vorgesehene Speicherung von Daten der Bewohner im Bundesgebiet ohne Anlass wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) untersagt.

Mit der Vorratsspeicherung werde ein Eingriff in die Grundrechte genommen, so der EuGH, da „aus der Gesamtheit der gespeicherten Daten sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben der Personen, deren Daten auf Vorrat gespeichert wurden, gezogen werden können.“ Damit dürfen die Regierungen der EU ihren Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste nicht zur Vorratsdatenspeicherung „allgemein“ verpflichten.

Als Ausnahmen räumte der Gerichtshof die „Bekämpfung schwerer Straftaten“ oder eine „schwerwiegende Gefahr“ für die Sicherheit der Öffentlichkeit ein.

Damit ist die Variante der Bundesregierung, die Anbieter von Mobilfunknetzen und Internetanschlüssen dazu verpflichten, einfach „gerade drauf los“ von jedem alles zu speichern, vom EuGH gekippt worden.

Nun muss sich der Bundes-Gesetzgeber daran machen, die Gesetzeslage erneut anzupassen.




Tarifomat24.de

970x250