Das Bundeskabinett beschloss eine weitere Entlastung der sog. stromintensiven Betriebe von Netzentgelten. Grund dafür sei die Gefahr einer finanziellen Schieflage aufgrund der Lockdown-Folgen. Entlastungen seitens der Firmen stellen allerdings stets eine Mehrbelastung für die Haushalte dar.

Der Schutz der Unternehmen stehe im Mittelpunkt der Normanpassung

Öko-Energie
Stromintensive Firmen erhalten weitere Entlastungen bei Netzentgelten

Unternehmen müssen geschützt werden. Dies gilt für die Bundesregierung insbesondere in Zeiten der selbst verursachten mit Corona begündeten Lockdown-Krise und deren Folgen auf die Firmen. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) schlug daher vor, die finanziell gebeutelten Unternehmen im Bereich der Stromkosten unter erweiterten Schutz zu nehmen. Das Bundeskabinett ist der Idee Altmaiers nachgekommen und hat die „Verordnung zur Umsetzung pandemiebedingter und weiterer Anpassungen in Rechtsverordnung auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes“ abgesegnet. Dies betrifft insbesondere sog. stromintensive Betriebe, welche anhand der Normgebung ohnehin von einer ganzen Reihe Privilegien profitieren. Deren Einsparungen sind die auf die Endkonsumenten umgewälzten Mehrkosten.

Mit der nun beschlossenen Anpassung erhalten diese stromintensive Unternehmen weitere Entlastungen bei den Netzentgelten zugesprochen. Diese Unternehmen hätten aufgrund der „Covid-19-Pandemie“ erhebliche Rückgänge bei Produktion und Umsätzen hinnehmen müssen. Nun wurde lt. Bundeswirtschaftsministerium eine Übergangsregelung gefunden, welche die Möglichkeit der Entlastung anhand der Verbrauchsdaten des vergangenen Jahres beinhaltet. Mit dieser Verordnung wolle die Bundesregierung auch Signale setzen, welche die Verhinderung einer finanzieller Schieflage der Unternehmen im Mittelpunkt stehen hat.

Für die Inkrafttretung dieser Normanpassung ist noch die Zustimmung des Bundesrates notwendig.

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