Das neue Gebäudeenergiegesetz ist zum 01. November 2020 in Kraft getreten und betrifft neben Wohnungs- und Hausbesitzer nun auch Immobilienmakler. Auf Eigentümer und Mieter wartet ein ganzes Paket neuer Vorschriften.
Pflicht zur Inanspruchnahme einer Energieberatung
Wohnungseigentümer und Häuslebauer müssen sich seit 01. November 2020 an einer neuen gesetzlich verankerten Regelung halten, welche vorangegangene Bestimmungen rund um die Energie- und Emissionsbilanz der Immobilie ablösen. Die neue Norm heißt Gebäudeenergiegesetz (GEG) und übernimmt mit einzelnen Änderungen und Ergänzungen die bisherigen Energieeinspar- und Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetze sowie die Energieeinsparverordnung. Zu diesem Anlass weisen die Verbraucherschützer von der Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) auf einzelne Bestimmungen hin, welche nicht nur von Hausbesitzern und Bauherren, sondern auch von Mietern beachtet werden müssen.
Dazu gehört die neue Pflicht, in Neubauten mindestens eine Variante der erneuerbaren Energien zur Beheizung zu nutzen. Zur Wahl stehen z.B. Solarwärme, Photovoltaik, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und Fern- und Abwärme aus erneuerbaren Energien sein. Wer seinen Heizkessel im Jahr 1996 oder früher installierte, wird diesen im Jahr 2026 voraussichtlich austauschen müssen, denn Heizkessel mit einem Alter von mind. 30 Jahre müssen außer Betrieb genommen werden. Dann ist ein neuer Kessel fällig, der ausschließlich in Kombination mit erneuerbaren Energien betrieben werden kann (quasi Heizöl-Verbot).
Ab sofort müssen auch Immobilienmakler bei der Vermietung oder beim Verkauf von Wohnraum einen Energieausweis vorlegen. Dieser Ausweis muss neben der Energieeffizienz nun auch die CO2-Emission aufzeigen.
Wer seine vier Wände sanieren will oder ein Haus mit anschließender Sanierung kaufen will, muss künftig eine Energieberatung in Anspruch nehmen. Diese soll kostenlos sein. Für Unternehmen, welche ein Sanierungsangebot abgeben, gilt der verbindliche Hinweis auf eine solche Beratungspflicht, sofern diese kostenfrei angeboten wird.
Die Förderung von Maßnahmen für die Nutzung erneuerbaren Energien sowie die Steigerung der Effizienz sind nun im GEG enthalten. Für die Investitionskosten sieht die öffentliche Hand bis zu 45 Prozent Förderung vor. Alternativ stehen auf drei Jahre hinweg verteilbare Möglichkeiten der Steuerabsetzung zur Verfügung.
Die Verbraucherzentrale Hamburg bietet eine kostenlose Energieberatung im Rahmen des GEG an und betrifft neben dem Thema Wärmeschutz bei Altbauten auch neue Energiestandards bei Neubauten, Stromsparmöglichkeiten, Heizungstechniken und Fördermöglichkeiten sowie Maßnahmen und Vorschriften.
Kosten & Leistungen Krankenkassen berechnen
Jetzt den kostenlosen GKV-Vergleichsservice nutzen:
- Leistungsmaximum ausschöpfen
- Heilmethoden Alternativmedizin
- Bevorzugte Präventionsmaßnahmen
- Einsparungen mit Direktversicherung
- Tarifvergleich gewünschter Leistungen
Versicherungsdaten, Personendaten eingeben, fertig. Online-Tarifvergleich.