Der Münchener Energieversorger BEV ist Pleite. Keine Überraschung, so Verbraucherschützer, aber den Schaden trägt mal wieder der Kunde davon.

Pleite hatte sich „fast“ schon angekündigt

Stromkosten
Nun übernimmt der Grundversorger

Der Münchener Strom- und Gasversorger BEV meldete am 29. Januar 2019 beim Amtsgericht München Insolvenz an. Das vorläufige Insolvenzverfahren ist bereits angelaufen und falls das Gericht ein offizielles Verfahren zustimmt, wird dieses nicht vor April 2019 erwartet. Nachdem über den Stromversorger bereits vor wenigen Wochen bekannt wurde, dass die „Geschäftsphilosophie“ zu ein erhebliches Aufkommen an Beschwerden bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) führte, scheint das nun eingeleitete „Pleiteverfahren“ nicht überraschend zu kommen.

BEV erhöhte bei zahlreichen Kunden zum Jahreswechsel die Gebühren für Strom bzw. Gas teils um ein Vielfaches. Offenbar lag die Geschäftsidee des Energieversorgers darin, möglichst viele Kunden mit Billigst-Preisen unter Vertrag zu bekommen, um im Anschluss die Kosten in die Höhe zu treiben. Da bei einer Anhebung der Preise seitens des Versorgers ein Kündigungsrecht besteht, scheint wohl auch eine Schar von Kunden davongelaufen zu sein. BEV ist nun zahlungsunfähig und das gilt auch für die womöglich schon angekommenen Gutschriftsbeträge. Auf der anderen Seite seien lt. BEV Kunden, die ein Nachzahlungsbescheid vor sich liegen haben, dazu verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen.

Mit BEV folgte nun der vierte größere Energieversorger den vorangegangenen Insolvenzen von FlexStrom, Care Energy und TeldaFax. Für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ein Alarmsignal. Die Pleite von BEV zeige wiederholt, dass es für die Konsumenten eine Zumutung sei, die Energieversorger zu erkenne, welche man vertrauen könne. Nun müsse für die Betroffenen der finanzielle Schaden minimiert werden. Der Verband rät den betroffenen Kunden, keine weiteren Zahlungen mehr an den Energieversorger zu leisten. Bestehende SEPA-Aufträge sollten schriftlich widerrufen werden.

Von der Insolvenz ihres Lieferanten betroffene Kunden laufen jedoch nicht Gefahr, von Strom und / oder Gas getrennt zu werden. In einem solchen Fall übernimmt der örtliche Grundversorger die Lieferungen nahtlos.


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