Mit den Neuerungen im Windenergie-auf-See-Gesetz soll es zu einem beschleunigten Ausbau der Offshore-Windkraftanlagen kommen. Bundeswirtschaftsminister Altmaier spricht dabei von einem immer günstiger werdenden „Grünen Strom“.
Netzausbau hinkt der Energieerzeugung auf hoher See weiter hinterher

Die Bundesrepublik Deutschland nimmt im Bereich der Offshore Wind-Energie eine Vorreiterrolle ein. So sieht es zumindest Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Am Donnerstag, den 10.12.2020, treten die neue Vorschriften innerhalb des Windenergie-auf-See-Gesetzes in Kraft. Mit den vorgenommenen Anpassungen soll die Offshore-Windenergie bis zum Jahr 2030 von derzeit 15 auf 20 Gigawatt (GW) ausgebaut werden. Eine weitere Etappe ist das Jahr 2040 mit angestrebten 40 Gigawatt Leistung.
Damit nehme die Bundesrepublik nicht nur die Vorreiterrolle ein, sondern baue diese auch noch aus. Deutsche Unternehmen seien lt. Altmaier an der schnellen Technologieentwicklung maßgebliche beteiligt. Windenergie auf See liefere „immer preiswerteren grünen Strom und stellt einen wichtigen Pfeiler der deutschen und europäischen Energiewende dar“, so der Minister.
Die Neuerungen im Windenergie-auf-See-Gesetz beinhalte auch die beschleunigte Errichtung neuer Windenergieanlagen sowie deren Verzahnung mit dem Netzausbau.
Bis heute haben Privathaushalte und nicht privilegierte Unternehmen die Erfahrung machen müssen, dass sämtliches „Grünes“ an den Strompreisen stets zu Verteuerungen führten. Die von Altmaier betonte Verzahnung mit dem Netzausbau bescherte den Endkunden bisher einen großen Anteil an Gewinnausfall-Entschädigungen für die Windkraft-Betreiber, da sie ihren Part der Energiegewinnung erfüllten, den Strom aber mangels Netz nicht „an Land“ bringen konnten.
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