Privathaushalte werden im kommenden Jahr 2019 trotz gefallener EEG-Umlage für den Strombezug voraussichtlich mehr bezahlen müssen. Dafür sorgt schon alleine die von der Bundesregierung neu kreierte Offshore-Umlage.
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Ausnahmen für Groß-Industrie müssen Haushalte mitbezahlen
Die EEG-Umlage sinkt im Jahr 2019 etwas ab. Die großen Netzbetreiber haben somit prognostiziert, dass die „Öko-Töpfe“ auch im Laufe des kommenden Jahres gefüllt bleiben. Auf die Endkunden wird voraussichtlich keine Entlastung zukommen. Im Gegenteil. Die „Gestalter“ des Stromkreispaketes haben dem Klotz ein weiteres Element hinzugefügt. Die „Offshore-Umlage“.
Systembedingt können Endkunden ohnehin nicht mit einer Absenkung der Stromkosten rechnen. Da die EEG-Umlage neben der Vergütung für Öko-Stromerzeuger auch an die Börsenstrompreise gekoppelt ist. Fallen die Großhandelspreis, so „muss“ der EEG-Anteil ansteigen, da die Öko-Stromvergütungen fixiert sind und letztendlich bezahlt werden wollen. Steigen die Großhandelspreise, so kann auch die EE-Umlage entsprechend fallen, wie es für 2019 gerade der Fall ist. Fallende Börsenpreise führen allerdings nicht automatisch zu geringeren reinen Strompreisen für den Endkunden. Umgekehrt kann der Kunde bei jedoch sicher sein, dass die Stromanbieter die Preise entsprechend nach oben anpassen.
Strompreispaket erhält weiteren Bestandteil – Offshore-Umlage
Damit der Gesamt-Strompreis auch schön bunt und vielfältig bleibt, hat die Bundesregierung ein neues Bestandteil hinzugefügt. Ab 2019 kommt zu den Stromkosten und den vielen „Beiwerken“ noch die Offshore-Umlage hinzu. Damit werden die privaten Haushalt sowie nicht privilegierten Unternehmen zusätzlich belastet. Auch bei der Offshore-Umlage gelten wie für die EEG-Umlage sowie Netzentgelte Ausnahmen. Stromintensive Unternehmen brauchen diese Umlagen nicht zu bezahlen.
Bisher wurde der Ausbau der Offshore-Windparks aus Mitteln der Netzentgelte finanziert. Nun dient dafür die separat eingeführte Offshore-Umlage, inkl. den Befreiungen für diverse Industriezweige.
Damit müssen künftig Privathaushalte den durch die Ausnahmeregelung verursachten „Mindereinnahmen“ über die EEG-Umlage und ab 2019 auch über die Offshore-Umlage zusätzliche bezahlen. Die Stromkosten werden alleine durch neue geschaffene Umlagen also weiter ansteigen.