Privathaushalte sind den Gestaltungsfreiheiten rund um den Strompreisen hilflos ausgeliefert. Trotz Liberalisierung des Strommarktes behielt sich die öffentliche Hand das Vorrecht für den größten finanziellen Zufluss bei.

Öffentliche Hand greift mit abgespreizten Fingern in die Vollen

Energiewende
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Die „Trittinsche Kugel Eis“ ist längst gegessen und alles was danach folgte ist inzwischen zu einem Südsee-Luxus-Eisbecher geworden. Die EEG-Umlage ist der populärste Vertreter sämtlicher antreibender Strompreiskomponenten. Sollte dieser anteilige Strompreisanstieg einmal ausbleiben, dann sind’s eben die reinen Strompreise, sprich die an den Endkunden weitergereichten Beschaffungskosten der Verkäufer. Diese sind in den letzten 12 Monaten um ca. 5 Prozent gestiegen. Dem Bund kann jegliche Strompreisanhebung, bei welcher Komponente auch immer, nur recht sein. Am dicken Ende folgen stets Strom- und Mehrwertsteuer.

Letztere ist eine Steuer auf eine Steuer, ähnlich wie die Mehrwertsteuer auf die Mineralölsteuer. Frechheit siegt eben, oder eben der, der sich am längeren Hebel glaubt. Privathaushalte werden lt. Berechnungen des Vergleichsportals Verivox im Jahr 2019 voraussichtlich um rund 300 Millionen Euro mehr Mehrwertsteuer für Strom bezahlen müssen als im vergangenen Jahr. Dies bezieht sich auf einen um 0,23 Cent gestiegenen Strompreis. Bei einem durchschnittlichen Strompreis von 27,82 Cent pro kWh (Kilowattstunde) im Jahr 2018 und einem Preis von 29,23 Cent pro kWh im Jahr 2019 klettert die durchschnittliche Mehrwertsteuer von 4,44 Cent auf 4,67 Cent pro kWh nach oben. Kleinvieh macht auch Mist und bei der Anzahl von rund 40 Millionen Haushalten und einem jährlichen Stromverbrauch von knapp 130 Milliarden kWh ganz ordentlich.

Trotz des liberalisierten Strommarktes auf privater Ebene greift die öffentliche Hand mit weit abgespreizten Fingern in die Vollen. Zum gesamten Strompreis für die Endkunden liegt der Anteil für die Stromversorger mit 23 Prozent bei weniger als ein Viertel. Die Stromnetzbetreiber sind mit ebenfalls 23 Prozent gleichberechtigt beteiligt. Dann folgen bereits die staatlich verordneten Abgaben, Umlagen und natürlich Steuern mit zusammen anteilig 54 Prozent. Da die Mehrwertsteuer „zu guter Letzt“ aufgeschlagen wird, versteuert die öffentliche Hand neben der Stromsteuer die EEG-Umlage und die Konzessionsabgabe (quasi Berechtigung Strom- und Gasleitungen in öffentlichen Wegen zu verlegen) gleich mit dazu.

Energiepreise werden für Haushalte weiter steil ansteigen

Im Jahr 2000 lag der durchschnittliche Strompreis für den Privathaushalt bei etwas weniger als 14 Cent pro kWh. Inzwischen geht der Preis auf die 30 Cent zu und hat sich damit bereits mehr als verdoppelt. Mit den Beschlüssen für den Atom- und Kohleausstieg sowie den „Randerscheinungen“ wie finanzielle Unterstützung der betroffenen Kohleregionen sowie die freiwillige Entschädigung der Stromkonzerne für „erlittene“ Gewinnausfälle, dürfen sich die Privathaushalte getrost auf den Verzicht einer weiteren Eiskugel einstellen. Eine CO2-Steuer steht ebenfalls in Aussicht und da die Wirtschaft stets im Schongang behandelt werden muss, dürfte diese Zusatzbelastung unmittelbar wie mittelbar ebenfalls auf die Endkunden abgewälzt werden.