Der Europäische Gerichtshof (EuGH) gibt den Weg frei für den Einbezug von Investoren bei Bankenrettungen. Italiens Kleinanleger könnten nervös werden und die Regierung in Bedrängnis bringen. Die Bankenkrise droht außer Kontrolle zu geraten.
EuGH-Urteil kommt zur nahtlos passenden Stunde

Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag entschieden, dass Gläubiger und Anteilseigner für die Rettung der in Schieflage geratenen Banken herangezogen werden können.
Damit wäre auch quasi die erste Stufe des noch relativ neuen „bail-in“-Verfahrens für die Rettung von Kreditinstituten abgesegnet. Nach der Regelung sollen für die Bankenrettung eben die besagten Anteilseigner und Gläubiger, bzw. Investoren herangezogen werden. Am Ende der „Rettungskette“ befinden sich allerdings auch die Kleinsparer, deren Guthaben bis dato noch mit 100.000 Euro als gesichert gelten.
Der EuGH urteilte über den konkreten Fall von Slowenien. Im Jahr 2013 wurden im Zuge der Bankensanierung Aktionäre und Anteilseigner enteignet. Die slowenische Zentralbank wurde von einem Aktionärsverband verklagt.
Dieses Urteil des EuGH dürfte noch für längere Zeit ein „heißes Eisen“ bleiben und kommt – wie es der Zufall so will – gerade rechtzeitig. Vordergründig in Portugal und Italien dürften die nächsten „Bankenrettungen“ fällig sein. Die italienische Regierung ist nun in die Enge getrieben. Aus Angst vor einem Run der Sparer und Anleger auf die Banken, fragte Regierungschef Renzi „präventiv“ bei der EU nach Hilfsgeldern nach. Brüssel reagiert überschwänglich und stellte sogleich 150 Mrd. Euro in Aussicht.
Die italienische Traditionsbank Monte dei Paschi di Siena sitzt alleine auf einen Haufen fauler Kredit von geschätzten 380 Milliarden Euro. Es brennt lichterloh im Untergrund der Euro-Zone.
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