In der Bundesrepublik ist die anonyme Barzahlung nur noch mit Beträgen bis 10.000 Euro möglich. Händler müssen bei höheren Barzahlungsbeträgen vom Kunden die Personalien feststellen.

Barzahlungen ab 10.000 Euro nur noch mit Identifizierung

Barzahler
Anonyme Vermögenssicherung weiter erschwert

Das Vermeiden eines möglichen künftigen Zugriffs von Dritten auf das vermeintlich gesicherte Vermögen ist seit dem 26. Juni 2017 deutlich erschwert. Gleichzeitig wurde ein weiterer Schritt hinterlegt, um dem Bezahlen mit Bargeld etwas mehr an Attraktivität zu nehmen.

Ab sofort müssen sich alle Käufer eines Gegenstandes, bzw. Wertgegenstandes bei Barzahlung ab 10.000 Euro anhand eines Personalausweises oder Reisepasses identifizieren lassen.

Wer sein Vermögen durch den Kauf von Gold gesichert wissen möchte, kann der neuen Bestimmung durch den Erwerb kleinerer Stückelungen noch einfach und vor allem legal umgehen. Anders sieht es z.B. für den Autokäufer aus, der von den Autohändlern häufig gewährten Rabatt bei Barzahlungen profitieren möchte. Der anonyme Kauf für Fahrzeuge und einem Kaufpreis ab 10.000 Euro ist künftig ausgeschlossen. Vor dem gleichen Problem stehen auch Konsumenten, die ihr Bargeld in Kunstgegenstände eintauschen wollen.

Kreditinstitute müssen sich nicht um die Personalien des Bargeld-Einzahlers kümmern, auch wenn der Betrag gleich oder höher 10.000 Euro ist. Sofern die Bareinzahlung das eigene Konto betrifft, wäre die Identität ohnehin geklärt. Anders sähe die Situation allerdings aus, wenn der Kunde für eine Überweisung auf ein fremdes Konto bar einzahlte.


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