Die Kreditinstitute scheinen die Negativ- bzw. Strafzinsen auch bei den „gewöhnlichen Bankkunden“ durchsetzen zu wollen. Verwahrungsentgelt für Girokontoeinlagen war offenbar ein erster Versuch.

Der Anspruch auf Gewinne will beibehalten werden

Wucher
Banken wollen ausgiebig zugreifen

Minus-Zinsen für Geldeinlagen kommen bei Bankkunden nicht gut an. Das Verlangen von „Verwahrungsentgelt“ für hinterlegtes Geld von Geschäftskunden ist bereits fast etabliert. Ein sogenannter Strafzins von Privatkunden erschien lange als Tabu, welches jedoch von einzelnen Kreditinstituten längst beiseite geschoben wurde. Noch pflegen die Banken ein Verwahrungsentgelt für Einlagen ab einer höheren Summe zu verlangen, aber die Schwelle verliert zusehends an Höhe.

So war die Volksbank Reutlingen der Ansicht, von ihren Girokonto-Kunden eine „Gebühr“ von 0,5 Prozent des hinterlegten Guthabens zu verlangen. Die Kunden hatten somit den Strafzins für Guthaben und die anfallenden Kontogebühren zu bezahlen. Für die Verbraucherzentrale Sachsen ist diese Geschäftspraxis zuviel des Guten und will gegen die Volksbank juristisch vorgehen, wie Welt am Sonntag berichtete. „Für uns ist das jetzt ein Präzedenzfall“, so Kerstin Schulz von der Verbraucherzentrale Sachsen zur Zeitung.

Mit derartigen Fällen können Bankkunden getrost auch weiterhin rechnen. Der Anspruch auf die gewohnten Gewinne kann offenbar mit der „Neustrukturierung“ der Bankgebühren erfüllt werden. Darüber hinaus werden die Kreditinstitute ihre angehobenen Gebührenstrukturen auch nach einer Wende der EZB-Geldpolitik voraussichtlich beibehalten.


970x250