Geringverdiener und Abhängige von Arbeitslosengeld sind in Zeiten der Nullzinsen besonders schwer getroffen, auch wenn ein Sparkonto aufgrund der Nullzinsen eher unerheblich wäre. Doch die neue Preisgestaltung für Girokonten hilft hier zum Schaden der Kunden aus.
Geringes Einkommen führt meist zu höheren Kontokosten

Geringverdiener, womöglich erwerbstätig für den offiziellen Mindestlohn, aber aufgrund von unvergüteter Mehrarbeit dennoch unter der Lohnuntergrenze, müssen in der Regel jeden Euro zweimal umdrehen, je nach Wohngegend auch drei- bis viermal. In einer solchen Situation ist eine jede Einsparmöglichkeit willkommen, entweder durch Verzicht oder bei der Wahl eines günstigeren Angebotes. Bei Girokonten kommt wohl nur die zweite Möglichkeit in Betracht, da ohne ein Konto heute fast gar nichts mehr geht.
Im Bundesgebiet besonders hart getroffen sind Arbeitslose, welche auch nach Jahrzehnten ununterbrochener Tätigkeit plötzlich in Arbeitslosigkeit rutschen können, um daraufhin von Arge I, oder noch schlimmer, von Arge II in Abhängigkeit gebracht worden zu sein. Für diese Geplagten kommt ein Sparkonto ohnehin kaum in Frage und daher sind Nullzinsen eher irrelevant sind. Aber um den Faktor Konto-Kosten kommen auch Arbeitslose mit minimalen Stützen nicht herum und an dieser Stelle hat sie die Nullzinspolitik dennoch voll getroffen. Da Banken eine Art Anspruch auf Gewinnmaximierung zur Geltung bringen und das ehemalig einträgliche Zinsgeschäft versickert ist, gestalteten die Banken und Sparkassen kurzerhand die Gebührenstrukturen zahlreicher alltäglich genutzter Bankenprodukte um. Noch vor wenigen Jahren war ein online geführtes Girokonto meist kostenlos und brachte dem Kunden auch noch Zinsen ein. Heute dürfen sich Privatkunden glücklich schätzen, noch keine Strafzinsen zahlen zu müssen, erhalten aber meistens nur das Privileg ein kostenlosen Kontoführung bei einem regelmäßigen Geldeinkommen ab einer bestimmten Höhe.
Bei derlei Voraussetzungen haben Abhängige von Arbeitslosengeld denkbar schlechte Karten, da bereits Arge 1 nur noch knapp über der Grundsicherung liegt, von den Hartz-IV-Abhängigen erst gar nicht zu sprechen. Dieser Umstand ist auch den Verbraucherschützern der Hamburger Verbraucherzentrale (vzhh) negativ aufgefallen. Abhängige von Arbeitslosengeld können sich demnach zwar von Kontoführungsgebühren befreien lassen, diese „Gnade“ ist jedoch begrenzt für sechs Monate und nur einmal möglich.
Besonders ragt lt. vzhh die Sparda-Bank hervor. Hier sprechen die Hamburger Verbraucherschützer sogar von einer „offenen Diskriminierung“ der von Arbeitslosengeld Abhängigen. Leider spiele die Sparda-Bank hier keinen Solisten. Banken seien an keinem allgemeingültigen Angebot gebunden und es lieger Vetragsfreiheit vor. „Aus diesem Grund ist die Praxis der Kontoführungsgebühr ausschließlich für Geringverdiener mittlerweile üblich in der Branche“, so Kerstin Föller vom vzhh. Die Zahl der Online-Banken, welche keine Bedingungen an ein kostenloses Girokonto knüpfen, sei inzwischen rar geworden.
Nutzen Sie den kostenlosen Ratenkreditrechner:

- Individuelle Kreditbeträge wählen
- Frei wählbare Laufzeiten
- Freie Wahl Verwendungszweck
- Kreditkosten auf einen Blick
- Vergleich zahlreicher Banken
Jetzt Ratenkredite auf Zinsen & Kosten vergleichen!
