Ein kostenfreies Girokonto darf keine gebührenbehaftete Girokarte enthalten. Das Landgericht Düsseldorf entschied im Sinne der Kunden und hielt das umstrittene Angebot einer Bank als irreführend.

Kostenfreies Girokonto darf keine versteckten Gebühren enthalten

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Keine Gebühren für Girokarte bei kostenfreiem Girokonto

Wo „Kostenfrei“ draufsteht muss auch „Kostenfrei“ drinnen sein. Eine Sparda-Bank in Nordrhein-Westfalen bot ihren Kunden ein „kostenfreies Girokonto“ an und verlangte für die ausgegebene Girokarte ein Jahresgebühr von 10 Euro. Dieses Angebot war der Wettbewerbszentrale Bad Homburg ein Dorn im Auge und ging dagegen vor.

Nun entschied das Landgericht Düsseldorf (Az. 38 O 68/16), dass eine gebührenbehaftete Girokarte keinesfalls die Angabe „kostenfreies Girokonto“ zulasse. Diese Aussage sei in einem solchen Fall irreführend.

Die Sparda-Bank verteidigte ihr Angebot mit der Einstellung, dass die Girokarte überhaupt nichts mit den eigentlichen Funkionen eines Girokontos zu tun habe. Die Kunden könnten schließlich während den Öffnungszeiten eine „White Card“ abholen und damit sei eine kostenlose Bargeldentnahme möglich. Dieser Ansicht wollte das Landgericht jedoch nicht folgen.

Peter Breun-Goerke, von der Wettbewerbszentrale Bad Homburg, erklärte gegenüber Deutschlandfunk (Dienstag): „Die Karte bekomme ich nur während der Schalterzeiten. Sie ist nur einmalig einsetzbar, und ich kann mit dieser Karte weder einen Kontoauszugsdrucker noch ein SB-Terminal bedienen“.

Das Landgericht habe bereits bei der mündlichen Verhandlung eingeworfen, dass sich der Verbraucher unter „kostenfreies Girokonto“ ein Konto mit kostenloser Girokarte vorstelle.

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