Ein höheres bzw. angepasstes Brutto-Einkommen mag zum Ausgleich der allgemeinen Teuerungsrate gerade ausreichen. Die Rechnung geht jedoch nur solange auf, solange kein höherer Steuertarif gilt.

Steuertariftabelle wird nur behäbig angepasst

Renditen
Höheres Einkommen - Höhere Steuern

Wenn die Einkommen mindestens ebenso stark ansteigen wie die Teuerungsrate, dann scheint das Verhältnis zwischen größeren Ausgaben und erhöhten Einnahmen wenigstens ausgeglichen zu sein. Dies gilt jedoch nur auf den ersten Blick und vor allem noch auf der „Brutto-Seite“ der gestiegenen Einkommen. Wer eine regelmäßige, der Inflation angepasste Lohn- bzw. Gehaltserhöhung erhält, findet sich früher oder später in einen höheren Steuertarif.

Die Preise steigen, die (Brutto-) Einkommen steigen, aber die Steuertariftabelle wird nur behäbig angepasst. So sind bereits rund 140.000 Beschäftigte mehr mit dem Spitzensteuersatz belastet als noch vor einem Jahr. Gegenüber dem Jahr 2014 sind es inzwischen rund 650.000 Arbeitnehmer mehr. Diese Zahlen gehen aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums nach einer Anfrage der FDP hervor, wie die Wirtschatswoche berichtete.

Der Bundestagsabgeordnete Julius Cronenburg (FPD) geht von einer jährlichen Lohn- bzw. Gehaltserhöhung von 3 Prozent pro Jahr aus. Somit würden jährlich rund 150.000 Beschäftigte in den Spitzensteuersatz eingestuft werden. Unterm Strich sei das keine Entlastung, wie diese im Koalitionsvertrag angekündigt worden sei.

Für Alleinstehende gilt der Spitzensteuertarif ab einem zu versteuernden Einkommen von 54.950 Euro pro Jahr. Jegliches Einkommen darüber wird mit 42 Prozent Einkommensteuer belastet. Bis zur fälligen sog. Reichensteuer ist es noch eine ganze Bandbreite. Diese Stufe beginnt ab einem jährlichen Einkommen von 260.533 Euro für Singles.


970x250