Auf die Kunden einer Immobilienfinanzierung könnten schwerere Zeiten zukommen. Die Banken sind nun vor der Zusage dazu verpflichtet, zur Prüfung der Bonität des Kreditnehmers strengere Kriterien anzusetzen.
Gesetzgeber ging den Banken helfend zur Hand

Der Bundesrat segnete am Freitag ein Gesetz ab, das die Kreditinstitute zur strengeren Überprüfung der Bonität des Kunden verpflichtet. Im Vordergrund stehe der Schutz des Verbrauchers.
Angesichts des neuen Gesetzes, könnten auch die Hürden für eine Zusage des angefragten Immobilienkredits höher gesetzt worden sein. Die größte Motivation für die Banken, die Vorgabe auch „regelkonform“ umzusetzen, dürfte weniger der Schutz des Kreditnehmers vor einem möglichen Zahlungsausfall sein, sondern das für den Verbraucher eingeräumte Recht, den Kreditvertrag im Falle eines Verstoßes nachträglich kündigen zu können. Eine „Vorfälligkeitsentschädigung“ entfiele in einem solchen Fall.
Auf eine „unendliche Frist“ können die Kreditkunden jedoch nicht mehr setzen. Dafür sorgt der Gesetzespart anlässlich der fehlerhaften Widerrufsbelehrungen in zahlreichen Kreditverträgen, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden. Hier schob der Gesetzgeber zu Gunsten der Banken einen Riegel vor. Die „Unendlichkeit“ ist nun auf 1 Jahr plus 14 Tage verkürzt worden. Die neue Fristenregelung gilt nicht nur für Neuverträge, sondern rückwirkend auch für bestehende Kreditverträge.
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