Mit dem Inkrafttreten der Immobilien-Kreditrichtlinie am 21. März gelten für die Baufinanzierung neue Regelungen. Besonders wichtig! Der Count-Down für das Widerrufsrecht bestehender Immobilienkredite läuft.

Immobiliendarlehen
Immobilien-Kreditrichtlinie ruft zur Eile auf

Am Montag, den 21. März 2016 trat die Immobilien-Kreditrichtlinie in Kraft. Für die Baufinanzierung gelten für Banken wie auch für Kunden neue Regeln. Letztere mit einem bestehenden Kreditvertrag und mangelhafter Widerrufsbelehrung müssen sich nun beeilen. Der Count-Down für den noch möglichen Widerruf des Vertrags ist gestartet worden.

Die Bundesregierung beschloss im Februar die Aufhebung des „ewigen Widerrufsrechts“ der betroffenen Kunden. Immo-Kredit Banken leisteten sich bei den Verträgen einen Lapsus und der Gesetzgeber sprang den Kreditinstituten helfend zur Seite. Bisher hatten die Kunden die Möglichkeit, ihren fehlerhaften Kreditvertrag zu einem beliebigen Zeitpunkt rückabwickeln zu lassen. Dabei wären keine Auslagen und auch keine Vorfälligkeitsentschädigungen angefallen. Bereits gezahlte Zinsen müssen erstattet werden.

Mit der Immobilien-Kreditrichtlinie wurde dieses Recht der vorzeitigen Auflösung des Kreditvertrages abgeschafft. Nun bleibt den Kunden noch bis zum 21. Juni 2016 Zeit das Widerrufsrecht in Anspruch zu nehmen. Zu einem späteren Zeitpunkt geht alles nur den „regulären Weg“ über die weit geöffneten Hände der Banken. Das Widerrufsrecht betraf die im Zeitraum zwischen 2002 und 2010 abgeschlossenen Kreditverträge. Viele Kunden sahen in den bis heute tief abgestürzten Bauzinsen die willkommene Gelegenheit, den teuren Altvertrag einfach aufzulösen und mit einem Neuvertrag die aktuell niedrigen Zinsen zu nutzen. Die Bundesregierung will in diesem Umstand eine „Rechtsunsicherheit“ erkannt haben und beschloss im Zuge der Immobilien-Kreditrichtlinie, den Banken zu ihrem „sicheren Recht“ zu verhelfen.

Höhere Hürden für Vergabe von Immobilienkrediten

Für die Neuaufnahme eines Immobilienkredits sind die Hürden nun höher geschraubt. Banken sind durch die Immobilien-Kreditrichtlinie dazu verpflichtet, den Antragsteller vor der Kreditzusage viel genauer unter die Lupe zu nehmen. So mancher ehemaliger „Wackelkandidat“ könnte nun durch das grobmaschige Raster endgültig durchfallen. Allerdings bietet diese Richtlinie auch einen gewissen Schutz für „blauäugige“ Kundschaft.

Beratungspflicht für chronisches Minus auf Girokonto

Eine bereits in Aussicht gestellte Deckelung der Dispozinsen wurde es nicht, aber „immerhin“ eine Beratungspflicht für Banken, wenn der Kunde scheinbar nicht mehr so schnell aus seinem Dispo-Kredit herauskommt. Mit der Kreditrichtlinie müssen die Geldhäuser auf ihre Kunden zugehen und sie auf günstigere Alternativen hinweisen. Dazu gehört zum Beispiel das Umschulden des Girokonto-Dispos in einen zinsgünstigen Ratenkredit.

Ein „zweischneidiges Schwert“. Die Beratungspflicht könnte von den Kreditinstituten als eine Gelegenheit für den Verkauf weiterer Finanzprodukte mit „politisch gewolltem Hintergrund“ ausgenutzt werden, wie das Kreditportal Creditolo kritisierte. Darüber hinaus müssen betroffene Kunden mit Hindernissen rechnen, wenn sie mit einem dicken Minus auf dem Konto einen Ratenkredit bei einer konkurrierenden Bank beantragen. Die Bonitätsprüfung wird nicht ausbleiben.

Count-Down nicht vergessen! Stichtag ist 21. Juni 2016

Wer die Möglichkeit hat, seinen hoch verzinsten Baukredit aufgrund festgestellter fehlerhafter Widerrufsbelehrung aufzulösen, sollte sich sputen. Ab dem 21. Juni 2016 sind die Tore dank der Immobilien-Kreditrichtlinie für den verlustfreien Ausstieg aus dem Vertrag geschlossen und die äußerst günstigen Bauzinsen relativiert.

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