Maklerprovisionen für Mieter und Immobilien- bzw. Grundstückverkäufer dürfen ab dem 01. Juni 2015 nicht mehr als Posten auf der Gesamtrechnung stehen. Nach dem „Bestellerprinzip“ bezahlt künftig der Auftraggeber die Vermittlungsprovisionen für den Makler.

Wer einen Makler bestellt, muss diesen auch bezahlen

Eigenheim
Maklerprovision geht auf Besteller

Ab dem 01. Juni 2015 ist das Prinzip der zu entrichtenden Maklerprovision umgedreht. Dann steht – zumindest auf der offiziellen Seite – nicht mehr der Käufer einer Immobilie als Zahlmeister für die Maklerprovision auf der Gesamtpreis-Zusammenstellung, sondern der Verkäufer. Nach dem „Bestellerprinzip“ muss ab dem 01.06.2015 der Auftraggeber das Entgelt für den Makler entrichten.

Bisher war es auch bei Vermietungen von Wohnräumen die Regel, dass der Mieter die Maklerprovisionen (Vermittlerprovision) zu bezahlen hatte. Das gilt ab dem 01.06.15 auch nicht mehr. Wenn der Vermieter den Makler bestellte bzw. beauftragte, dann trägt er ab sofort auch die Kosten dafür.

Immobilien- und Grundstücksvermittlung – Ein Milliarden-Wirtschaftszweig

Im Jahr 2012 vermittelten ca. 20.200 Unternehmen im Schwerpunkt-Gebiet Gebäude, Grundstücke und Wohnungen für Dritte, so das Statistische Bundesamt (Destatis). In diesem Zeitraum wurde ein Umsatz von ca. 6,38 Milliarden Euro erzielt. Im Schnitt 316.000 Euro pro Unternehmen. Trotz des temporären Rückgangs im Krisenjahr 2009 lag der Umsatz um ca. 15% höher als noch im Jahr 2008 (5,52 Milliarden Euro).

Für die Vermittlung von Gebäuden, Grundstücken und Wohnungen wurden im Jahr 2012 rund 54.600 Personen beschäftigt. Gegenüber dem Jahr 2008 ein Anstieg um 4%. Der Anteil der selbst tätigen Inhaber an alle tätigen Personen, inklusive unbezahlt unterstützender Familienangehöriger, lag bei 38%.

In wie weit sich die Kosten der einst vom Vermieter bzw. Käufer bezahlten Maklerprovisionen auf den Kauf- bzw. Mietpreis umsetzen lassen, werden erst die nächsten Monate zeigen.

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