Bringen die neuen EU-Richtlinien für Immobilienkredite Erleichterungen für den Kreditkunden oder handelt es sich mir der Verordnung eher um den Selbstschutz vor einer erneuten Hypothekenblase? Transparenz für den Verbraucher als Vorwand einer indirekten Marktregulierung.

Infoblätter und Risikobewertungen für Immobilienkredite

Kalkulationen
Regeln ohne finanzielle Vorteile

Mehr Schein als Sein? Zumindest verspricht die von der EU verordnete Regel für die Vergabe von Immobilienkrediten Erleichterungen für den Kreditnehmer. Voraussichtlich ab April 2015 sollen die Banken zu ihren Immobilienfinanzierungen einheitliche Informationsblätter für eine transparentere Aufklärung der Verbraucher beilegen. Gleichzeitig soll es den Kreditnehmern erleichtert werden, ihren Immobilienkredit vorzeitig zurück zu zahlen, bzw. zu kündigen.

Im Mittelpunkt zu den Informationsblättern steht die Aufklärung über mögliche Risiken zu den Zinsentwicklungen und Auswirkungen auf die Tilgungshöhen. Der Unterschied zwischen Kreditverträgen mit variablen Zinsen und festgeschriebenen Zinsen mit den darauffolgenden Kosten einer Anschlussfinanzierung soll klar hervorgehen.

Die neue Richtlinie einer vorzeitigen Rückzahlung von Immobilienkrediten wurde scheinbar nur bis zu den Stadtgrenzen Brüssels hinaus zu Ende gedacht. Noch sind Konflikte mit der deutschen Gesetzgebung zu erwarten. Bisher reichten für eine Kündigung des laufenden Immobilienkredits ein „berechtigtes Interesse“ des Kunden und die Zustimmung der Bank. Andernfalls greift die deutsche Rechtssprechung, so wie z.B. bei einem Verkauf der finanzierten Immobilie oder wenn die Kreditsumme angehoben werden soll. Fehlt das „berechtigte Interesse“ des Kreditnehmers, so wird in der Regel eine Entschädigung an die Bank fällig und die Höhe kann vom Institut selbst festgelegt werden.

EU-Regelung dürfte für Kreditnehmer kaum Vorteile bringen

Nach Ansicht des Kreditspezialisten und Vermittlers Creditolo dürften die neuen EU-Regelungen kaum wichtige Verbesserungen für den Darlehensnehmer einbringen. Der Verbraucher dürfte ohnehin als „schützenswerter Kreditnehmer“ nur als Vorwand herhalten. Im Hintergrund stünden vielmehr die u.a. in Spanien geplatzten Immobilienkredite. Das Mehr an Transparenz gilt eher der Vorbeugung von zu billigen Baukrediten durch Vermittler statt dem eigentlichen Schutz von Kunden. Etikettiert mit dem Qualitäts-Siegel der „verantwortungsvollen Kreditvergabe“.

Creditolo erwartet durch die neue EU-Richtlinie für Immobilienkredite keine „substantiellen Verbesserungen für Kreditnehmer“. Der Kreditmarkt für Immobilienfinanzierungen habe in Deutschland ohnehin durch Vermittler an Transparenz dazu gewonnen. Darüber hinaus seien Hypothekenblasen durch zu teure und nicht durch zu billige Kredite entstanden.


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