Eine Restschuldversicherung zu einem Ratenkredit dient zur Absicherung des Kreditnehmers sowie ggfs. seiner Familie. Für so manche Bank scheint diese (eigentliche) Option zur Darlehensvergabe ein Bombengeschäft zu sein. Verbraucherschützer und FDP wollen die Kreditinstitute mit ihrer Praxis extrem hoher Abschlussprovisionen an die kürzere Leine nehmen.

Extrem hohe Provisionen bei minimalen Risiken für die Banken

Versicherungsvertrag
Lukratives Geschäft mit Restschuldversicherung

Für die Aufnahme eines Kredits ist in aller Regel die verfügbare Restschuldversicherung eine Option, also freiwillig und nicht zwingend, um ein Kriterium für die Kreditvergabe zu erfüllen. Wenn Kreditnehmer einer Restschuldversicherung zustimmen, dann für die Absicherung des möglichen Zahlungsausfalls z.b. durch unverschuldeter Arbeitslosigkeit, Todesfall oder Krankheit. So günstig wie aktuell die Kreditkonditionen auch sind, eine Restschuldversicherung kann die gesamten Kreditkosten jedoch rasch vervielfachen. Verbraucherschützer sprechen sogar von „Wucherzinsen“ und Sittenwidrigkeit. Sie fordern nun ein rasches politisches Eingreifen gegen die vermeintliche Schamlosigkeit so mancher Kreditinstitute.

Verbraucherschützer und die FDP werfen der „Finanzindustrie“ vor, mit teils horrenden Provisionen von bis zu 90 Prozent für die Restschuldversicherung über Maß zu profitieren, so die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochsausgaben), anhand der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage von Frank Schäffler (FDP). Die im Jahr 2017 knapp 1,6 Millionen abgeschlossenen, mit einem Ratenkredit verbundenen Restschuldversicherungen ergaben demnach zusammen eine Versicherungssumme in Höhe von 11 Milliarden Euro.

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Offensichtlich ein Bombengeschäft, denn gemäß des Antwortschreibens des Finanzministeriums lag die Schadenquote der im Jahr 2017 abgeschlossenen Restschuldversicherung bei lediglich 0,2 Prozent. Auch wenn die Restschuldversicherung nur eine Option darstellt, werde den Kreditnehmern oft vermittelt, dies sei für die Kreditauszahlung eine Voraussetzung. FDP-Politiker Schäffler fordert nun vom Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und der Aufsichtsbehörde Bafin ein Einschreiten gegen diese Praxis. Für Dorothea Mohn, Finanzmarktexpertin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, seien diese Vorgänge „Exzesse am Finanzmarkt“ und dies zu Lasten der Kunden. Großbritannien gebe ein gutes Beispiel wie es laufen könnte. Dort wurden nach Entscheidung höchster Instanz entschieden, dass zahlreiche Restschuldversicherungen rückabgewickelt werden müssen. Am Ende erhielten die Kunden mehr als 30 Milliarden Euro zurück.

Die Restschuldversicherung müsse vom Kreditvertrag entweder getrennt gehandhabt werden, oder die Versicherung müsse in die Berechnung des Effektivzinssatzes einbezogen werden, damit Kunden die Mehrkosten auf einen Blick erkennen können, so die Forderung Schäfflers.

Das Bundesfinanzministerium ließ durchblicken, dass Problem erkannt zu haben und sei bereits an der Prüfung, ob eine Begrenzung von Abschlussprovisionen für Restschuldversicherungen in Frage käme und wenn ja, wie hoch.


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