Die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten ist im ersten Halbjahr 2016 bei den Sparkassen um knapp 9 Prozent eingebrochen. Die in bundesdeutsche Recht umgesetzte EU-Richtlinie scheint den vermögenden Käufern einen gehörigen Vorteil verschaffen zu wollen.

Den Banken sind die Hände gebunden

Baufinanzierung
Immobilienkreditvergabe stark rückläufig

Die Bundesregierung ist mit ihrer Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kreditvergabe wohl ein wenig über das Ziel hinausgeschossen. Seit dem die EU-Vorgabe für Wohnimmobilienkredite in Kraft getreten ist, knickte die Anzahl der vergebenen Immobilienkredite bei den deutschen Sparkassen im ersten Halbjahr 2016 um 8,9 Prozent ein. Diese Richtlinie gilt seit März und enge die Kreditvergabe stärker ein als in anderen EU-Ländern, so Michael Breuer, Präsident des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes zur Rheinischen Post (Montag).

Die Zahl der an Privatpersonen vergebenen Kredite habe sich in absoluter Betrachtung zuletzt noch auf einem Rekord-Hoch befunden, so ein Sprecher des Sparkassendachverbandes DSGV. Das Bundesjustizministerium geht allerdings davon aus, dass es noch andere Gründe für den Rückgang bei der Vergabe von Wohnimmobilienkredite geben müsse, da diese EU-Richtlinie schließlich erst im März umgesetzt wurde.

Mit der in bundesdeutsches Recht umgesetzten EU-Richtlinie sind die Kreditinstitute dazu verpflichtet, die Bonität der Kunden detaillierter zu prüfen. Damit sollen die Kunden geschützt werden, falls die Finanzierung auf einem zu wenig gesicherten Fundament steht. Die beständigen Einnahmen des potenziellen Kreditnehmers müssen demnach ausreichen, um den Immobilienkredit zu Lebzeiten zurückzahlen zu können. Darüber hinaus darf die erworbene Immobilie von den Banken nicht mehr als eine vollwertige Sicherheit betrachtet werden.

Die Preise für Wohnimmobilien steigen im Bundesgebiet auf breiter Fläche an. In den Metropolen steigen die Immobilienpreise bereits seit Jahren merklich an. Der Aufwärtstrend erreichte inzwischen das weitgehende Umland der Zentren. Von einem allgemeinen Rückgang der Nachfrage kann nicht ausgegangen werden. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie könnte man zur Annahme gelangen, dass der Gesetzgeber den vermögenden Privatpersonen, die nicht auf eine Kreditaufnahme angewiesen sind, für die begehrten Immobilien ein quasi „Vorkaufsrecht“ einräumte.

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