Mit der Sparkasse handelt es sich um das erste deutsche Kreditinstitut, das nun auch von Privatkunden ein Entgelt für die Geldverwahrung verlangen will. Offenbar ein erster Schritt für einen flächendeckenden Strafzins für Geldeinlagen.

Noch sollen Verwahrentgelte nur die Vermögenden treffen

Raubzug
Sparkasse überschreitet die letzte Hürde

Die vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) einst als „mögliche, aber letzte aller Optionen“ bezeichnete Maßnahme aufgrund der Niedrigzinsphase wird nun vorgenommen. Privatkunden werden mit Negativzinsen belastet und dies „ausgerechnet“ von der zweitgrößten Sparkasse Köln-Bonn, wie faz.net meldete.

Der DSGV beantwortete im Januar eine Anfrage bezüglich bereits erhobener Negativ-Renditen mit einem klaren Nein: „Es gibt keine Sparkasse in Deutschland, die bislang von Privatkunden Verwahrentgelte nimmt“, wie faz.net zitierte. Das war allerdings im Januar und nun ist Mitte März.

Bislang sollen sich die „Strafgebühren“ auf Privatkunden mit einem sehr hohen Vermögen beschränken. Nach dem sichtlichen Aufweichen des vermeintlichen Tabus in den vergangenen Monaten ist die letzte Hürde nun genommen. Das Verlangen von Entgelten für die Verwahrung hoher Vermögen lässt sich fließend auf kleinere Größenordnungen anpassen. Die Gebühren für Kontoführung und sonstige Dienstleistungen an den „normalen Kunden“ sind größtenteils schon angepasst, bzw. erhöht worden. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Verwahrentgelte zusätzlich auch im unteren Segment angekommen sind.


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