Strafzinsen für Kleinsparer sind schon längst kein Tabu-Thema mehr. Noch sperren sich die Banken und Sparkassen, aber die Weitergabe von negativen Zinsen wird durchaus als eine Option gehandelt.
Noch wird sich mit „aller Macht“ dagegen gestemmt

Die ersten Banken führten bereits einen Negativ-Zins für ihre Kunden ein. Noch sind es eine Handvoll Institute und sie „beschränken“ ihre Weitergabe der EZB-Strafzinsen auf den vermögenden Kundenkreis, noch.
Kleinsparer sind bisher von Null-Zinsen geplagt, noch nicht durch negative Rendite. Allerdings wird das Thema „Strafzins“ in den vergangenen Monaten verdächtig oft angesprochen. So beteuerte der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) gegenüber dem „Tagesspiegel“ (Montagsausgabe), dass sich die Sparkassen immer noch mit „aller Macht“ gegen Strafzinsen für Kleinanleger wehrten. Allerdings handelte es sich mit den Sparkassen um normale Unternehmen und diese könnten sich „natürlich nicht“ auf Dauer den Zwängen der Märkte vollständig entziehen.
Pro Jahr verzichteten die Sparkassen auf einige hundert Millionen Euro, weil von der Weitergabe der Strafzinsen abgesehen werde. Man wolle die Kunden allerdings nicht mit Negativzinsen „überrollen“.
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Die Europäische Zentralbank (EZB) weicht von ihrer Politik des billigen Geldes nicht ab. Die Steilvorlage besteht nach wie vor. Banken zahlen an die EZB derzeit 0,4 Prozent Zinsen für das hinterlegte Kapital. Ein Kostenpunkt, der früher oder später an die Kunden weitergereicht wird, egal wie große „die Macht der Gegenwehr“ auch ausfallen mag.
Allerdings wäre die breite Durchsetzung von Strafzinsen zum Zeitpunkt des Wahlgeplänkels um die Bundestagswahl 2017 äußerst ungünstig. Darüber hinaus muss noch abgewogen werden, wie die künftige Bundesregierung und deren Bereitwilligkeit zur Unterstützung der Wirtschaftsinteressen aussehen könnten.
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