Das seit dem 01. August 2014 geltende Honoraranlageberatungsgesetz soll Verbrauchern mehr Transparenz und Sicherheiten zu den Finanzprodukten geben. Die Honorar-Anlageberater müssen auf zusätzliche Provisionen verzichten, dafür die Kunden auf einen ganzen Bereich von Spar- und Geldanlagen.

Honorar-Beratung: Mehr Transparenz aber weniger Finanzprodukte

Sparanlagen
Mehr Transparenz - Weniger Finanzprodukte

„Gut beraten worden oder in die Falle getappt?“ Ob es sich mit der vom Berater empfohlene oder „sacht aufgedrängte“ Geldanlage um einen goldenen Tipp oder die eiserne Kugel am Bein handelt, stellt sich meist erst nach Ablauf einer längeren Zeit heraus. In einigen Fällen entpuppt sich das „vergoldete“ Finanzprodukt als ein Totalausfall, in wohl den meisten Fällen sind sich die Anleger bis zum Ende einer Laufzeit gar nicht bewusst, dass sie ihr Geld in eine Kapitalanlage mit ausgebremsten Renditen steckten.

Diese Ungewissheit soll nun bei Honorar-Anlageberatern mit dem am 01. August 2014 in Kraft getretenen Honoraranlageberatungsgesetz in bestimmten Bereichen ausgemerzt werden.

Auch eine Beratung durch einen Bankangestellten oder auch ein spezialisiertes Unternehmen ist niemals kostenfrei, selbst wenn dem Anleger für die Anlagenberatung keine Kostennote präsentiert wird.

Der Preis für die Beratung ist in der Regel im empfohlenen Finanzprodukt eingearbeitet, nicht selten durch reduzierte Renditen, die unter den tatsächlichen vom Markt gegebenen Möglichkeiten liegen. Der „kostenlose“ Berater erhält sein „Honorar“ über das vermittelte Finanzprodukt in Form von Provisionszahlungen. Für den Bank-Berater besteht jedoch von nun an die Pflicht, die sog. Innenprovisionen zum Finanzprodukt offen zu präsentieren.

Honorar-Anlageberatern wurde zweigleisige Vergütung ausgebremst

Von den neuen Regelungen ab dem 01.08.14 sind die Honorar-Anlageberater betroffen, die sich ihre Dienstleistung direkt vom Kunden bezahlen lassen. Die vermeintlich unabhängige Beratung war aufgrund von „hintergründigen“ Provisionen jedoch nicht immer gegeben. Honorar-Anlageberater dürfen ab sofort nur noch durch das vom Kunden entrichtete Honorar vergütet werden. Zusätzliche Einkünfte durch Provisionen sind untersagt.

Selbst eine vermeintliche Ausnahme, wenn z.B. das vermittelte Produkt nicht ohne Provisionszahlung verfügbar ist, darf nicht zum Vorteil des Honorar-Beraters genutzt werden. In diesem Fall muss die Prämie an den Kunden weiter gereicht werden. Handelt es sich jedoch um unentgeltliche Provisionen (Prämien), z.B. wertvolle Gegenstände oder Reiseveranstaltungen, so sind derlei Angebote für den Honorar-Berater seit dem 01. August 2014 tabu.

Verbraucher sollen mit der neuen Regelung mehr Transparenz zum Finanzprodukt erhalten. Der Wegfall von neben den Honoraren zusätzlich ausgezahlten Provisionen soll den Kunden mehr Sicherheit beim Abschätzen des Finanzprodukts geben und ggfs. vorhandene Interessenskonflikte vermeiden.

Die Nachteile für die Honorar-Anlageberatung

Es ist nicht alles Gold was glänzt. Auf der einen Seite soll der Verbraucher durch die neuen Regelungen für die Honorar-Anlageberater von mehr Transparenz und Unabhängigkeit profitieren, aber auf der anderen Seite fallen so gut wie alle Spareinlagen, Bausparer und Kapital-Lebensversicherungen als Finanzprodukte weg. Diese Kapitalanlagen sind fast gänzlich nicht ohne Provisionen zu vermitteln und stehen deshalb von nun an außerhalb der Honorar-Beratung. Vermögensanlagen und Wertpapier-Anlagen sind nun quasi die beiden Spezialgebiete der Berater.

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