Die EU-Kommission legte einen überarbeiteten Entwurf zur Abschaffung der Roaming-Gebühren vor. Der Passus eines 90-Tage-Limits wurde gestrichen. Dennoch müssten die Telekommunikationsunternehmen vor einer missbräuchlichen Anwendung geschützt werden. Wer den Billig-Mobilfunktarif vom EU-Ausland dauerhaft zu Hause nutzen will, könnte auf Widerstand und höhere Kosten stoßen.
Abschaffung Roaming-Gebühren soll Reise-Vorteil sein

Massive Proteste haben die EU-Kommission zum Umdenken bewegt. Der zuletzt vorgestellte Entwurf zur künftigen Handhabung der Roaming-Gebühren innerhalb der EU sah ein Limit von 90 Tagen pro Jahr vor. An den anderen 275 Tagen hätten die Mobilfunkunternehmen weiterhin Roamingkosten wie gehabt verlangen können.
Dieses Limit wurde nach der neuesten Vorlage der EU-Kommission nun gestrichen. Ab Mitte 2017 soll die Sondergebühr für Telefonate und Datennutzung im EU-Ausland doch komplett entfallen.
Die „Gefahr des Missbrauchs“ müsse nach Ansicht der EU-Riege dennoch vermieden werden. Für die Nutzer bestehe die Möglichkeit, im EU-Ausland einen besonders günstigen Tarif zu erwerben und mit dieser SIM-Karte im heimischen Netz dauerhaft zu telefonieren bzw. zu surfen. Den Mobilfunkunternehmen soll daher der Weg offen bleiben, die Nutzer entsprechend zu sanktionieren. Holt sich ein Nutzer eine SIM mit „Billig-Mobilfunktarif“ aus dem Ausland nach Hause und nutzt das Angebot wie ein Heimnetz, so kann nach einer Verwarnung letztendlich wieder der Schalter für zusätzliche Roaming-Gebühren umgelegt werden.
Die EU-Kommission unterstrich zur Abschaffung der Roaming-Gebühren den Charakter von Reise-Vorteilen und wolle vermeiden, dass Mobilfunkanbieter im „Billig-Ausland“ von Nutzern überrannt werden und letztendlich Gefahr laufen, in die Insolvenz abzurutschen. Diese Unternehmen müssten die höheren Kosten in den Ländern mit teureren Tarifen mittragen.