Immer und überall online sein zu können, gehört für einen Großteil der Menschen zum Alltag. Ein Leben ohne Internetverbindung ist für viele undenkbar, weshalb seit einigen Jahren, auch im Rahmen der Digitalen Agenda, über den Ausbau von sogenannten WLAN-Hotspots im öffentlichen Bereich diskutiert wird. Dazu wurde erst kürzlich ein neuer Gesetzesentwurf verabschiedet, der sowohl positive als auch negative Kritik erhielt.

Der neue Gesetzesentwurf: Das ändert sich für Anbieter und Nutzer

Mobilfunknetz
WLAN-Ausbau mit Hindernissen

Durch das neue Telemediengesetz sollen mehr WLAN-Hotspots an öffentlichen Plätzen wie zum Beispiel Cafés erstellt werden. Das bisher größte Problem dieser öffentlichen Hotspots waren fehlende Sicherheitsmaßnahmen, da die Inhaber nicht überblicken konnten, ob ein Nutzer beispielsweise einen illegalen Download über diese Verbindung vornimmt. Darüber hinaus war für einen solchen Verstoß der Betreiber des WLANs verantwortlich, also haftbar. Der neue Gesetzesentwurf soll die Anbieter der Hotspots rechtlich entlasten: Jeder Nutzer soll vor der Verwendung des WLANs eine Erklärung abgeben, in der er versichert, keine Rechtsverletzung zu begehen. Auch sollen die Router verschlüsselt werden und damit nur für Personen zugänglich sein, die diese Erklärung abgeben. Durch diese Sicherheitsmaßnahmen sollen die Betreiber nicht mehr automatisch für etwaige Rechtsverletzungen haftbar gemacht werden. Dieses neue Gesetz soll ab dem zweiten Quartal 2016 umgesetzt werden.

Vorteile durch freie WLAN-Netze

Vorteile eines ausgebauten, frei zugänglichen WLAN Netzes in öffentlichen Bereichen
Ein öffentlich zugängliches WLAN verschafft sowohl Nutzern als auch Betreibern Vorteile. Inhaber eines Cafés, die einen kostenlosen Hotspot anbieten, handeln meistens aus wirtschaftlichem Interesse: Durch das frei verfügbare WLAN, denn öffentliche Plätze mit freier Internetverbindung ziehen immer eine größere Menge Kunden an. Diese verweilen in der Regel auch länger als der gewöhnliche Kunde, da sie durch das Netz an den Ort „gebunden“ sind, der sich so auch für längere Recherchen oder Arbeiten eignet. Doch natürlich profitiert auch der Verbraucher von der Erweiterung der Hotspots. So kann der Nutzer mit wenig bis keinem Aufwand sowohl auf Smartphones als auch auf Notebooks eine kostenlose, freie Internetverbindung nutzen – ohne auf einen Surf-Stick oder auf mobile Daten zurückgreifen zu müssen.

Der freie Internet-Zugang zahlt sich insbesondere dann aus, wenn die Aufenthaltsorte während einer Reise ständig wechseln und auch ohne Kosten der Mobilfunkanbieter bei Trainline der nächste spontane Reiseschritt per Zug sichergestellt werden soll.

In welchen Ländern sind Hotspots bereits verbreitet?

Hinsichtlich der Verbreitung öffentlicher WLAN-Hotspots gilt Deutschland als Nachzügler. So sind die Zugänge in großen Unternehmen wie Starbucks oder Burger King in Deutschland begrenzt – in den USA kann hier quasi endlos gesurft werden. Vor allem in den USA sind frei zugängliche Hotspots deutlich weiter verbreitet als in Deutschland, doch auch in der französischen Hauptstadt Paris wird beispielsweise in vielen Parks eine kostenlose Internetverbindung angeboten werden. Auch größere finnische Städte sind größtenteils mit WLAN abgedeckt, doch auch andere europäische Städte wie Mailand, Barcelona oder Wien sind mit einem großflächigen Netz ausgestattet.

Fazit

Auch in Deutschland sollte die Verbreitung des öffentlich zugänglichen WLANs vorangetrieben werden – ob der neue Entwurf des Telemediengesetzes den gewünschten Erfolg bringt, wird sich 2016 zeigen. Sowohl die Regierung als auch Anbieter sollten trotz neuer Gesetze stets darauf achten, den Zugang sowohl möglichst frei verfügbar als auch möglichst sicher zu gestalten. Nur so kann das öffentliche WLAN-Netzwerk ausgeweitet werden.

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