Wenn es mit dem Internet- oder Mobilfunkanbieter mal nicht richtig klappt, ist der Ärger nicht mehr weit. Die Bundesnetzagentur bietet für mögliche Streitfälle ein kostenloses Schlichtungsverfahren an. Seit 2022 gelten niedrigere Hürden und dies zeichnet sich auch an der Zahl der gestiegenen Schlichtungsanträge ab.
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Bundesnetzagentur bietet Schlichtung an

Wenn es mit der Internetverbindung mal nicht reibungslos funktioniert, dann kann sich der Kunde an die jeweilige Hotline wenden und mal nachhaken. Ist man aus der „Endlosschleife“ herausgekommen und die Lösung des Problems nach dem Gespräch noch in weiter Ferne, rückt der Ärger in greifbare Nähe. In einem solchen Fall kann die Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur weiterhelfen und diese hat im Jahr 2022 zum Thema Schlichtung durchaus zu tun gehabt.
Schlichtung ist freiwillig und kostenlos
Die Bundesnetzagentur bietet für derartige Streitfälle zwischen Kunden und Telekommunikationsanbietern ein Schlichtungsverfahren an. Ziel ist die einvernehmliche Lösung des vorliegenden Problems, ohne dabei ein Gerichtsverfahren einzuleiten. Die Schlichtung ist für beide Parteien kostenfrei und auch freiwillig.
Zahl der Schlichtungsverfahren im Jahr 2022 angestiegen
Mehr als 3.000 Mal hat im Jahr 2022 ein Kunde eines Telekommunikationsunternehmens bei der Schlichtungsstelle um Hilfe gebeten, so der Jahresbericht der Bundesnetzagentur. In 2.389 Fällen betraf die Anfrage konkret eine Schlichtung. Ein Anstieg um 47 Prozent gegenüber dem Vorjahr (1.622 Schlichtungsanträge im Jahr 2021).
Rund ein Drittel aller Schlichtungsanträge im Jahr 2022 bezog sich auf Inhalte und die Umsetzung von Verträgen. Häufig beantragten Kunden eine Schlichtung auch für Probleme bei der Internetverbindung, darunter u.a. schlechte Datenübertragungsraten.
Die Bundesnetzagentur beendete im Jahr 2022 insg. 2.351 Schlichtungsverfahren. Eine Übereinkunft zwischen den Parteien wurde bei 38 Prozent (886) der Fälle getroffen. In 618 beantragten Schlichtungsverfahren verweigerten die Telekommunikationsanbieter eine Teilnahme und in 429 Fällen zogen die Kunden ihren Antrag auf Schlichtung wieder zurück. Für 383 Fälle fehlten für die Eröffnung eines Schlichtungsverfahren die Voraussetzungen und in 35 Fällen nahmen die Parteien den Schlichtungsvorschlag nicht an.
Hürden für Schlichtungsantrag sind abgesenkt worden
Das höhere Aufkommen von Schlichtungsverfahren im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr liegt lt. Bundesnetzagentur daran, dass seit dem Dezember 2021 eine neue Kundenschutzregelung für das Schlichtungsverfahren vorliege. Auf der einen Seite sind die Hürden für einen Schlichtungsantrag abgesenkt worden und auf der anderen Seite können seither auch neue Sachverhalte zur Schlichtung einbezogen werden.
Zur Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur.
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