In aller Munde und Kritik stehen klassische Kapital-Lebensversicherungen und die Riester-Rente. Die Basisrente – oder auch „Rürup-Rente“ – steht eher selten im Mittelpunkt der Diskussionen. Ob die Gegner genau wissen, warum die Möglichkeiten einer Basisrente lieber nicht auf den Prüfstand gestellt werden soll?

Basisrente trumpft besonders für die ältere Generation auf

Basisrente
Basisrente für 55+ besonders lukrativ

Die private Altersvorsorge geriet in den vergangenen Monaten heftig unter Beschuss. Die Kritiker feuern mit den Argumenten von niedrigen Renditen und die Versicherungsverbände feuern mit der Gegenüberstellung der herkömmlichen „mager-verzinsten“ Geldanlagen zurück. Die Finanzkrise löste in der Branche der Lebensversicherer für alle Beteiligte den Tanz auf den heißen Kohlen aus.

In der Tat stehen die
Versicherungsgesellschaften vor inzwischen gänzlich veränderten Marktbedingungen. Es wurde mager in der Finanz- und Zinswelt. Die Prüfkriterien von „Solvency II“ stehen vor der Tür und wird beim einen und anderen Lebensversicherer erheblichen Stress auslösen.

Doch ist deshalb gleich alles „grottenschlecht“, weil der Glanz etwas gelitten hat? Vor wenigen Jahren erhielt der Tagesgeld-Sparer noch satte Zinsen um die 4 Prozent. Heute liegt der Durchschnitt in Deutschland nur noch bei rund 0,6 Prozent. Dennoch entpuppten sich die Bundesbürger als äußerst „bewegungsarm“ und halten zum Großteil an der bisherigen Sparform fest.

Wenn die Quelle geizt, kann auch die beste Altersvorsorge nicht aus den Vollen sprudeln. Wer seine Altersvorsorge bereits vor rund zehn abgeschlossen hatte, steht heute aufgrund der höheren Garantiezinsen um einiges besser dar als der Neukunde. Die Renditen sind inzwischen abgeschmolzen, weil „kurioser Weise“ inmitten der Finanzkrise Geld im Überfluss vorhanden ist. Die Europäische Zentralbank (EZB) sorgt bei Banken und Börsenhändler für Hochstimmung auf Kosten der Verbraucher mit ihren spärlichen Sparzinsen.

Gern „vergessene“ Steuervorteile bei der Basisrente

Steuervorteile sind auf den ersten Blick mit Beitragszahlungen, Sparvolumen und den resultierenden Zinsen nicht in Verbindung zu bringen. Dennoch wirken sich eingesparte Steuern bei fairer Rechnung durchaus massiv auf die Gesamtrenditen unterm Rechnungsstrich aus. Der Aktienhändler kalkuliert selbstverständlich die fälligen Gebühren pro ausgeführte Order in die durch Wertpapiere erwirtschafteten Renditen mit ein. Was „unten raus“ kommt zählt wirklich, die Ordergebühren zu ignorieren wäre Selbsttäuschung.

Den erheblichen Steuervorteil einer Basisrente belegte jüngst die Untersuchung des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP). Die Gewichtung der Gesamtrenditen hat sich inzwischen spürbar zu den Steuervorteilen verlagert und sollten aus diesem Grund erst recht nicht mehr unter den Tisch gefallen lassen werden.

Demnach erbringt die gegenwärtige Übergangsregelung zur Basisrente einen sehr positiven Steuereffekt. Das gilt lt. IVFP ganz besonders für die ältere Generation 55+. Beachtliche zehn Prozent Differenz zwischen der Steuerentlastung des Beitrags und der Rentenbesteuerung seien derzeit gültig, so der Geschäftsführer des IVFP, Frank Nobis. Zwischen 2020 und 2025 wird diese Spanne noch bis auf 15 Prozent ansteigen.

Der Beitrag zur Basisrente kann derzeit zu 76 Prozent von der Steuer abgesetzt werden. Beim Bezug der Rente gilt aktuell eine Versteuerung von 66 Prozent. Während der Ansparphase können die Basisrenten-Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Deren Anteil wird jährlich um jeweils 2 Prozent bis 2025 ansteigen. Das gesamte Einkommen wird durch die Sonderausgabe für Basisrenten-Beiträge verringert und dementsprechend auch die steuerliche Belastung.

Zu Beginn der Rentenphase wird ein Steuersatz festgelegt, der über den gesamten Rentenbezug unverändert bleibt.

Mit der Basisrente noch Renditen bis über 4% möglich

„Die Basisrente eignet sich aufgrund ihres Steuervorteils besonders für die Generation 55 plus. Wer aktuell über zu niedrige Zinsen auf seine Spareinlagen klagt, sollte sich den Steuer-Zins-Effekt bei der Basisrente berechnen lassen – hier sind noch Renditen von über vier Prozent möglich“, so Nobis.

Den Selbstständigen stehe es frei, je nachdem wie es die Geschäftslage erlaubt, einen einmaligen größeren Geldbetrag in die Basisrente einzuzahlen. Derzeit liegt der Höchstbetrag als Sonderausgabe bei 20.000,- Euro für Singles und 40.000,- Euro für Ehepaare, pro Jahr.

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