Angesichts der schrumpfenden Geschäftsergebnisse bei den klassischen Lebensversicherungen und der Riester-Rente rückt bei den Versicherern die betriebliche Altersvorsorge immer mehr in den Mittelpunkt. Die Bundesregierung kreiert bereits die neuen Vorgaben und der Gesamtverband der Versicherer möchte die Gesetzgebung gerne „begleiten“.
bAV weckt bei Versicherern die Begehrlichkeiten

Die Bundesregierung plant eine erneute Reform der gesetzlichen Rente, hält aber an das Prinzip der „3 Säulen“ fest. Zur Diskussion stehen ein höheres Rentenniveau als die noch derzeit anvisierten 43 Prozent ab 2030, ein höhere Renteneintrittsalter und die forcierte Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Im Bereich der privaten Zusatzvorsorge sollen für das Modell der Riester-Rente die Förderungen angehoben und ein Freibetrag für die in Aussicht gestellten Rentenleistungen gelten. Derzeit werden die Einkünfte aus einer privaten Renten- bzw. Lebensversicherung einer ggfs. zugesprochenen Grundsicherung vollständig angerechnet.
Mit den derzeitigen Voraussetzungen zählt die Riester-Rente allerdings zur „aussterbenden Art“. Zu den negativen Entwicklungen tragen u.a. die dauerhaft niedrigen Zinsen bei. Mit den abfallenden Renditen kann die Riester-Variante die von der gesetzlichen Rentenversicherung offen gelassene Lücke immer schlechter, bzw. gar nicht mehr schließen. Die weitere Komponente der von der Bundesregierung auferlegten „Selbstverantwortung“ ist die bAV und diese gerät auch zunehmend ins Visier der privaten Versicherungswirtschaft.
Mit Agenda 2010 erhielt die Versicherungswirtschaft von der Bundespolitik einen Milliarden-Batzen des gesamten Rentensystems zugesprochen. Damals ging man offensichtlich nicht davon aus, dass die Zinsen bzw. Renditen einmal derart in den Keller rutschen könnten. Hohe Zinsgarantien von damals müssen trotz der aktuellen Niedrigzinsphase erfüllt werden. Diese durch harte Lobbyarbeit eingefahrenen Verträge entpuppen sich heute als ein Eigentor.
Die Bundesregierung muss nun auf ihrer Gratwanderung zwischen der fordernden Privatwirtschaft und der noch nicht gänzlich überforderten Bevölkerung nach einer Lösung suchen. Hier bietet die betriebliche Altersvorsorge offenbar noch genügend Spielraum. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erkennt in der bAV ein noch sehr großen Wachstumspotenzial.
Im vergangenen Jahr fuhren deutschen Lebensversicherer lt. den vorläufigen Jahreszahlen des GDV knapp 91 Milliarden Euro Beiträge ein. Ein Fünftel davon fiel auf die betriebliche Altersvorsorge. Für den GDV werde die bAV aufgrund der niedrigen Zinsen und der steigenden Lebenserwartung in den Mittelpunkt rücken. Damit die Dinge auch ihren „richtigen Weg“ einnehmen, beabsichtigt der Gesamtverband die Bundesregierung bei der Gesetzgebung zu begleiten und auch eigene Vorstellungen einzubringen.
Der Entwurf zu den Anpassungen bei der bAV hat auch schon einen Namen: Betriebsrenten-Stärkungsgesetz. Klingt wohlwollend und vorteilhaft für die Arbeitnehmer. Dass die Leistungen für die Arbeitnehmer allerdings nicht auf Kosten der Arbeitgeber „ausufern“, dürften vor allem die Unternehmerverbände zu verhindern wissen. Für die Versicherungswirtschaft dürfte es allerdings relativ gleichgültig sein, wie die Aufteilung der Beiträge und Risiken erfolgt, Hauptsache die Kassen klingeln.
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